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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Schlußbemerkungen<br />

Verwaltungsangelegenheiten<br />

BMWFK<br />

Österreichisches Bun<strong>des</strong>institut für<br />

den Wissenschaftlichen Film<br />

an das Institut und wurde letztlich auch als Konsulent bei Geräteankäufen<br />

und bei der künftigen Einrichtungsplanung anläßlich einer Übersiedlung in<br />

den Augarten tätig.<br />

227<br />

12.2<br />

12.3<br />

Der RH bemängelte die ausschließliche Vergabe an eine Unternehmung ohne<br />

Ausschreibung und ohne Einholung von Vergleichsangeboten sowie die<br />

Anmietung von Personal. Auch der Verzicht auf Preisnachlässe bzw die Geltendmachung<br />

von Skontoabzügen war zu kritisieren.<br />

Laut BMWFK sei der Institutsleiter auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften<br />

hingewiesen worden.<br />

13<br />

Der RH hob zusammenfassend folgende Empfehlungen hervor:<br />

(1) Aufgrund einer umfassenden Bedarfserhebung wäre klarzustellen,<br />

ob und in welchem Umfang die Bereitschaft besteht, das Institut in<br />

Anspruch zu nehmen; bejahendenfalls wäre die Produktion beim Institut<br />

durch klare Rahmenbedingungen zu regeln.<br />

(2) Im Rahmen der Produktionsbedingungen wäre festzulegen, welche<br />

Aufgaben unmittelbar beim Institut und von <strong>des</strong>sen Mitarbeitern<br />

zu erbringen sind bzw welche Leistungen ausgelagert werden könnten.<br />

Eine aussagekräftige Kostenrechnung sollte diesbezügliche Entscheidungen<br />

erleichtern.<br />

(3) Die gesamten Produktionskosten wären durch eine vorgängige<br />

Kostenkalkulation zu veranschlagen und ihre Einhaltung zu überwachen.<br />

Die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Produktionsentscheidungen<br />

sollten anhand von Vergleichsangeboten privater Anbieter<br />

überprüft werden.<br />

(4) Die <strong>zum</strong> Teil aufwendige Teilnahme an internationalen Wettbewerben<br />

wäre in jedem Einzelfall auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen.<br />

(5) Bei künftigen Filmproduktionen wäre nach Abschluß der Arbeiten<br />

eine schriftliche Stellungnahme vom auftraggebenden Wissenschafter<br />

einzuholen und <strong>des</strong>sen Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung<br />

und künftige Verbesserungsmöglichkeiten festzuhalten.<br />

Wien, im April 1995<br />

Der Präsident:<br />

Dr Franz Fiedler

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