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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BKA<br />

Österreichische Osthilfe<br />

Grundsätzliches<br />

17<br />

Umfang der<br />

Förderung<br />

2<br />

Nach dem Zerfall <strong>des</strong> "Ostblockes" beschlossen im August 1989 die<br />

OECD–Staaten eine koordinierte Unterstützung <strong>des</strong> Reformprozesses in<br />

Zentral– und Osteuropa. Hiebei diente das von der EU–Kommission für das<br />

Osthilfeprogramm der EU (Phare–Programm) erarbeitete Grundlagenkonzept<br />

als Orientierungshilfe bei der Schwerpunktsetzung hinsichtlich der zu<br />

unterstützenden Länder und der Art der notwendig erscheinenden Hilfsmaßnahmen<br />

(Soforthilfe wie Nahrungsmittel– und Medikamentenhilfe sowie<br />

Strukturhilfe wie zB Know–how–Transfer). Unabhängig davon blieb es<br />

jedoch jedem Mitgliedstaat überlassen, welche Maßnahmen er im Einzelfall<br />

ergreifen wollte.<br />

Gesetzliche<br />

Grundlage<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

Bei den Osthilfemaßnahmen Österreichs handelte es sich um Förderungsausgaben<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung aufgrund<br />

von Ministerratsbeschlüssen, deren innerstaatliche Koordination<br />

gemäß dem Bun<strong>des</strong>ministeriengesetz dem BKA oblag; eine materiell–gesetzliche<br />

Grundlage bestand nicht. Im Rahmen seines eigenen Zuständigkeitbereiches<br />

förderte das BKA von Dezember 1988 bis November 1993<br />

über 160 humanitäre und Strukturhilfeprojekte für zentral– und osteuropäische<br />

Reformstaaten sowie für die Nachfolgestaaten der ehemaligen<br />

Sowjetunion im Gesamtwert von über 570 Mill S.<br />

Der RH hat bereits mehrfach (TB 1981 Abs 35, TB 1986 Abs 9) darauf<br />

hingewiesen, daß derartige Förderungsvorhaben in Entsprechung <strong>des</strong><br />

Grundsatzes der doppelten gesetzlichen Bedingtheit der Staatsausgaben<br />

neben der bun<strong>des</strong>finanzgesetzlichen Vorsorge auch einer materiell–rechtlichen<br />

Grundlage bedürfen.<br />

Der RH bemängelte, daß es den Förderungsmaßnahmen durch die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

der erforderlichen materiell–rechtlichen Grundlagen ermangelte.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BKA befände sich ein entsprechender Gesetzesentwurf in Endredaktion.<br />

Budgetäre Vorsorge<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

Die Ausgaben für die Sondermaßnahmen der Bun<strong>des</strong>regierung im Ausland<br />

(1990 rd 64 Mill S, 1991 rd 155 Mill S, 1992 rd 223 Mill S und 1993<br />

rd 156 Mill S) überschritten jeweils wesentlich die veranschlagten Beträge.<br />

Grund hiefür war eine Ermächtigung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Finanzen, für<br />

Maßnahmen zur Hilfeleistung in osteuropäischen Staaten eine Überschreitung<br />

im Betrag von insgesamt 2 Mrd S zu genehmigen.<br />

Der RH empfahl, für die Durchführung von bereits feststehenden Förderungen<br />

schon im Zeitpunkt der Budgeterstellung den hiefür notwendigen<br />

finanziellen Rahmen zu schaffen.<br />

Das BKA verwies auf seine Bemühungen und den Einspruch <strong>des</strong> BMF.

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