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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Einzelfälle<br />

204<br />

19.4<br />

Der RH erachtete den daraus erzielten Pachtschilling für zu gering.<br />

Steyrtalbahn<br />

20.1<br />

20.2<br />

20.3<br />

20.4<br />

Auch die Verzögerungen bei der Trassenveräußerung der im Herbst 1982<br />

eingestellten Steyrtalbahn hat der RH schon anläßlich der Überprüfung der<br />

Baudirektion der ÖBB im Jahr 1987 bemängelt. Aber der Zentralausschuß<br />

verweigerte auch danach noch bis <strong>zum</strong> August 1989 seine Zustimmung<br />

<strong>zum</strong> Verkauf. Die gesamten Verkaufserlöse beliefen sich schließlich auf rd<br />

5 Mill S.<br />

Der RH vermerkte hiezu, daß den ÖBB bei einem angenommenen Zinssatz<br />

von nur 4 % aus der sieben– bis zehnjährigen Verkaufsverzögerung Zinsen<br />

von <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t rd 1,6 Mill S entgangen sind. Außerdem waren die<br />

schließlich erzielten Verkaufserlöse im allgemeinen seit ihren ersten Schätzungen<br />

bei steigenden Grundpreisen unverändert geblieben.<br />

Die ÖBB begründeten die niedrigen Verkaufserlöse auch mit der nachteiligen Lage,<br />

Größe und Beschaffenheit der Grundstücke. Der vorgezogene Verkauf einzelner besonders<br />

günstig situierter Flächen hätte die verbleibenden unter Umständen unverwertbar<br />

werden lassen.<br />

Der RH entgegnete, an der Lage und Größe der Grundstücke habe sich<br />

gegenüber dem ursprünglichen Kaufansuchen nichts geändert. Außerdem<br />

ließ sich nach Ansicht <strong>des</strong> RH die Verwertbarkeit vorher abschätzen.<br />

(6) Bei Veräußerungen ist die öffentliche Interessentensuche geboten;<br />

Wechsel und Auswahl der Zeitungen wären nach Mediaanalysen vorzunehmen.<br />

Schlußbemerkungen<br />

21<br />

Der RH hob als wichtigste Empfehlungen hervor:<br />

(1) Im Hinblick auf die für die ÖBB nachteiligen Eigeninteressen privater<br />

Verwerter empfahl der RH, eine Ausgliederung <strong>des</strong> Liegenschaftsmanagements<br />

aus der Unternehmung zu unterlassen, weil die<br />

aufwendigen internen Vorbereitungen einer Liegenschaftsveräußerung<br />

wegen der verflochtenen Betriebsinteressen jedenfalls weiterhin von<br />

den ÖBB erledigt werden müssen.<br />

(2) Mit der rechtlichen Verselbständigung durch das Bun<strong>des</strong>bahngesetz<br />

1992 können und sollen die ÖBB Außeneinflüssen künftig weitgehend<br />

entgegentreten und Zeitdruck bei Veräußerungen vermeiden.<br />

(3) Die ÖBB sollten auch große Areale eigenständig verwerten, wofür<br />

ausreichende Finanzmittel bereitzustellen wären.<br />

(4) Das automationsunterstützte Grundstücksinformationssystem sollte<br />

rasch verwirklicht werden.<br />

(5) Der Verkauf von Grundstücken, deren Bestandgabe wirtschaftlicher<br />

ist, wäre zu unterlassen.

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