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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Einzelfälle<br />

BMV<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

der ÖBB<br />

Bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung haben die ÖBB weitere rd<br />

430 000 S für Ausbesserungen und rd 107 000 S für Weichensignale<br />

aufgewendet. Da die Anlage eisenbahnrechtlich nur als Anschlußbahn<br />

und nicht als Kombiterminal genehmigt worden war, waren noch eisenbahnrechtliche<br />

Auflagen für die Genehmigung der Absetzanlage und<br />

weitere Mängelbehebungen in unbekannter Höhe zu erwarten.<br />

203<br />

Schließlich erreichte der Terminal nur rd 2,7 Mill S anstatt der erwarteten<br />

5 Mill S Einnahmen. Dabei stammte der Umsatz 1992 zu rd 66 %<br />

vom Verkäufer.<br />

18.2<br />

18.3<br />

18.4<br />

Der RH bemängelte, daß die Unterzeichnung <strong>des</strong> Kaufvertrages durch die<br />

ÖBB vor der abschließenden Zustimmung <strong>des</strong> BMF den Bun<strong>des</strong>haushaltsvorschriften<br />

widersprach. Weiters kritisierte der RH den vom Generaldirektor<br />

ohne vertragliche Verpflichtung zugestandenen Mehrpreis von 2,1 Mill S<br />

sowie den Verzicht auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.<br />

Wegen der unbedeutenden Entlastung <strong>des</strong> Terminals Salzburg von rd<br />

1 000 Sendungen bei insgesamt rd 38 000 Sendungen war nach Ansicht <strong>des</strong><br />

RH der Kauf weder wirtschaftlich noch zweckmäßig und die Ausgaben vermeidbar.<br />

Den ÖBB erschien die damalige Dringlichkeit aus heutiger Sicht nicht mehr ganz<br />

verständlich. Die nunmehr jährlich 3 000 Transporte über den Steindorfer Terminal<br />

würden den Salzburger Terminal überfordern.<br />

Der RH entgegnete, daß ein Großteil dieser Transporte weiterhin vom Vorbesitzer<br />

abgewickelt wurde. Die restlichen Transporte hätten nach Ansicht<br />

<strong>des</strong> RH den Erwerb <strong>des</strong> Terminals durch die ÖBB nicht gerechtfertigt.<br />

Bun<strong>des</strong>bahnlandwirtschaft<br />

19.1<br />

19.2<br />

19.3<br />

Als freiwillige Sozialleistung für ihre Mitarbeiter haben die ÖBB zuletzt mit<br />

vertraglicher Regelung aus dem Jahre 1980 dem Verband der Österreichischen<br />

Bun<strong>des</strong>bahnlandwirtschaft Liegenschaften im Ausmaß von rd<br />

12 Mill m 2 um den Betrag von insgesamt 100 S jährlich gegen jederzeitigen<br />

Widerruf zur landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung überlassen.<br />

Der RH hat in der Vergangenheit wiederholt die Probleme aufgezeigt, die<br />

mit dem Widerruf der Grundstücksüberlassung bei einer beabsichtigten<br />

Verwertung oder betrieblichen Wiederbenützung solcher Grundflächen verbunden<br />

waren, insbesondere die Hindernisse bei der bestmöglichen Nutzung<br />

dieser Grundflächen für die Unternehmung und den damit verbundenen<br />

Verwaltungsaufwand. Auch diesmal lagen die Behinderungen und<br />

Kosten insbesondere in den wiederholten Zugeständnissen, welche die ÖBB<br />

über das ursprüngliche vertragliche Ausmaß hinaus an die Bun<strong>des</strong>bahnlandwirtschaft<br />

und an die Personalvertretung beim späteren Widerruf der<br />

Grundstücksüberlassung machten.<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB sei die Behandlung von Widerrufsanträgen verwaltungsmindernd<br />

und beschleunigend dezentralisiert worden. Aufgrund eines im Juni 1993 abgeschlossenen<br />

Zusatzvertrages seien rd 5,6 Mill m 2 der überlassenen Flächen (Wiesen<br />

und Äcker) zur kaufmännischen Verwertung an die ÖBB zurückgestellt und<br />

550 000 m 2 <strong>zum</strong> Preis von 2 S/m 2 , ab 1996 erhöht auf 3 S/m 2 , den Mitgliedern<br />

der Bun<strong>des</strong>bahnlandwirtschaft in Pacht gegeben worden (1994: 1,2 Mill S).

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