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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMV<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

der ÖBB<br />

Einzelfälle<br />

197<br />

Gelände <strong>des</strong> Wiener<br />

Nordbahnhofes;<br />

Bauvorbereitungsgesellschaft<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

12.4<br />

Die ÖBB verfügten zentrumsnah im Bereich <strong>des</strong> zweiten Wiener Gemeindebezirkes<br />

über ein rd 570 000 m 2 großes Frachtenbahnhofgelände, auf dem<br />

zahlreiche Bestandnehmer angesiedelt waren. Die Anlagen waren großteils<br />

veraltet und nicht bestmöglich genützt.<br />

Bereits im Herbst 1977 erklärte die Stadt Wien den ÖBB ihr "größtes Interesse"<br />

an einer anderen städtebaulichen Nutzung von Teilen <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong><br />

entlang der Lassallestraße. Die Stadt Wien stützte sich dabei auf eine Absprache<br />

mit dem damaligen Bun<strong>des</strong>minister für Verkehr Karl Lausecker.<br />

Im Oktober 1978 konstituierte sich eine Bauvorbereitungsgesellschaft, mit<br />

der die ÖBB im Jahr 1979 ein "Grundbenützungsübereinkommen" schlossen.<br />

Dennoch gestanden die ÖBB einer gemeindenahen Realitätengesellschaft<br />

und späteren Mitgesellschafterin der Bauvorbereitungsgesellschaft bereits<br />

im April 1978 vorweg zu, sich an Absiedlungsverhandlungen von<br />

Grundstücksnutzern zu beteiligen. Gleichfalls noch ohne Vertragsgrundlage<br />

ermächtigten die ÖBB die Bauvorbereitungsgesellschaft zu Verhandlungen<br />

mit der Stadt Wien über die künftige Verbauung <strong>des</strong> Randstreifens.<br />

Der RH vermißte einen Wettbewerb bei der Auswahl <strong>des</strong> Verwertungspartners.<br />

Ohne schriftliches Vertragswerk hätten die ÖBB bei diesem Milliardengeschäft<br />

dem späteren Vertragspartner bzw Mitgesellschafter vorweg weder<br />

Mitwirkung gestatten noch Arbeiten übertragen sollen. Für eine Suche<br />

nach anderen Verwertungspartnern, die einen höheren Verkaufspreis hätten<br />

erzielen können, blieb dadurch praktisch kein Raum mehr.<br />

Der Vorstand hielt den vom RH vermißten Wettbewerb für konfliktträchtig und eine<br />

ungehinderte Verwertung <strong>des</strong> Randstreifens nur über einen der Stadt Wien genehmen<br />

Partner für möglich. Die Einbindung der späteren Verwertungspartner in die Absiedlungsverhandlungen<br />

und deren Ermächtigung zu Verhandlungen mit der Stadt Wien<br />

vor Vertragsabschluß wären im beiderseitigen Interesse gelegen und unverbindlich gewesen.<br />

Angesichts der Architektenwettbewerbe, welche die Stadt Wien für die Verbauung<br />

<strong>des</strong> Randstreifens veranstaltete, konnte sich der RH schwer vorstellen,<br />

daß sich die Stadt Wien einer öffentlichen Interessentensuche nach einem<br />

Verwertungspartner hätte verschließen können. Der RH sah seine<br />

Mahnung <strong>zum</strong> Wettbewerb auch durch die für die ÖBB wenig erfolgreiche<br />

Arbeit der wettbewerbslos betrauten Bauvorbereitungsgesellschaft bestätigt.<br />

13.1<br />

Grundbenützungsübereinkommen<br />

Im Grundbenützungsübereinkommen vom April 1979 blieb das Einvernehmen<br />

über die Kostentragung der Freimachungen sowie über die Fälligkeit<br />

eines Nutzungsentgelts vorerst offen und wurde mit Oktober 1979 befristet.<br />

Wiederholte Aufschübe rückten eine Einigung aber in weite Ferne.<br />

Noch im Jänner 1984 berichtete die Administrative Direktion dem Vorstand<br />

der ÖBB, daß die Bauvorbereitungsgesellschaft die Freimachungskosten<br />

in der Höhe von rd 517 Mill S übernehmen müsse.

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