23.11.2013 Aufrufe

Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Museumsbetrieb<br />

184<br />

11.2<br />

11.3<br />

Angesichts <strong>des</strong> Mangels geeigneter Depots war dem RH die Nutzung der<br />

Halle D einsichtig. Jedoch erschien ihm nicht zuletzt aufgrund allfälliger<br />

auftretender Haftungsfragen die Verwendung eines Gebäu<strong>des</strong>, welches<br />

für andere Zwecke als im Bescheid über die Eignung und Baubewilligung<br />

vorgesehen betrieben wird, durch ein staatliches Museum nicht<br />

vertretbar. Der RH empfahl, ehestens die Werkstätte aus der Halle auszusiedeln,<br />

für einen unbehinderten Zugang zu allen Bereichen <strong>des</strong> Depots<br />

zu sorgen und eine ordnungsgemäße Benützungsbewilligung für die nunmehrige<br />

Verwendung einzuholen.<br />

Das BMWF hat das Museum angewiesen, die Halle zu entrümpeln, eine geordnete<br />

gelichtete Bestückung zu veranlassen und alle brennbaren Flüssigkeiten zu entfernen.<br />

Ferner hat es dem Museum eine Stellfläche von rd 1 000 m 2 als Depot in einem anderen<br />

angemieteten Gebäude angeboten.<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Direktors vom März 1995 sei inzwischen um eine befristete<br />

Benützungsbewilligung bis <strong>zum</strong> Bezug <strong>des</strong> Museumsquartiers angesucht worden. Die<br />

zentrale Brandmeldeanlage werde nach Bereitstellung der finanziellen Mittel verlegt.<br />

Personalangelegenheiten<br />

Ausschreibung der<br />

Funktion <strong>des</strong><br />

Direktors<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

Nachdem der frühere Direktor <strong>des</strong> Museums Ende Oktober 1989 aus seiner<br />

Funktion ausgeschieden war, erfolgte Ende Jänner 1990 die internationale<br />

öffentliche Ausschreibung dieser Leitungsfunktion. Die nach den Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> Ausschreibungsgesetzes eingerichtete Begutachtungskommission<br />

bezeichnete in ihrem Gutachten zwei Bewerber als in hohem Ausmaß geeignet,<br />

die mit der Funktion verbundenen Anforderungen zu erfüllen. Sie<br />

erachtete jedoch keinen der Bewerber als im höchsten Ausmaß geeignet. Mit<br />

der Leitung <strong>des</strong> Museums wurde letztlich keiner der von der Begutachtungskommission<br />

vorgeschlagenen Bewerber betraut. Der damalige Bun<strong>des</strong>minister<br />

für Wissenschaft und Forschung, Dr Erhard Busek, entschied vielmehr,<br />

einem Kunsthistoriker, der sich nicht beworben und somit auch nicht<br />

am Ausschreibungsverfahren teilgenommen hatte, die in Rede stehende<br />

Funktion zu übertragen. Dessen Designation erfolgte im Juli 1990, der Beginn<br />

<strong>des</strong> Dienstverhältnisses mit 1. Oktober 1990.<br />

Der RH hielt fest, daß mit der Funktion <strong>des</strong> Direktors <strong>des</strong> Museums eine<br />

Persönlichkeit betraut wurde, die nicht am Ausschreibungsverfahren teilgenommen<br />

hatte. Damit hat der damalige Bun<strong>des</strong>minister für Wissenschaft<br />

und Forschung von seiner in den Erläuternden Bemerkungen zu<br />

§ 9 <strong>des</strong> Ausschreibungsgesetzes genannten Entscheidungsfreiheit Gebrauch<br />

gemacht, wonach er an die Vorschläge der Begutachtungskommission<br />

nicht gebunden ist.<br />

Das BMWF hat dazu keine Stellungnahme abgegeben.<br />

Laut einer späteren Stellungnahme <strong>des</strong> nunmehr zuständigen BMUK habe der damalige<br />

Bun<strong>des</strong>minister wegen <strong>des</strong> unbefriedigenden Ergebnisses der Bewertungskommission<br />

im Sinne der ihm zustehenden Entscheidungsfreiheit einen Außenstehenden betraut.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!