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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Orchester<br />

168<br />

9.2<br />

9.3<br />

9.4<br />

Der RH kritisierte, daß der Antrag auf finanzielle Besserstellung <strong>des</strong> künstlerischen<br />

Personals mit den tatsächlich geleisteten Proben an der Staatsoper<br />

und nicht mit den die Bezugsansätze beinhaltenden Probendienstverpflichtungen<br />

begründet war.<br />

Das BMUK teilte mit, daß es am Vergleich der Bezugsansätze mit den Musikern der<br />

Staatsoper trotz deren geringer Probentätigkeit festhalte.<br />

Der RH erwiderte, die Darstellung <strong>des</strong> BMUK sei wegen der unterschiedlichen<br />

Grundlagen nicht stichhältig.<br />

Anzahl der Auftritte<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

Die Mitglieder <strong>des</strong> Orchesters der Hofmusikkapelle waren vertraglich zur<br />

Mitwirkung an 22 Aufführungen innerhalb einer Spielzeit verpflichtet.<br />

Tatsächlich traten die Musiker jährlich nur zwischen 15 und 17mal, in<br />

Einzelfällen sogar nur dreimal auf.<br />

Der RH bemängelte, daß die vertraglich vereinbarte Anzahl an Auftritten<br />

der einzelnen Musiker bei weitem nicht erreicht wurde, und empfahl,<br />

diese der Anzahl der tatsächlichen Auftritte anzupassen, wodurch mehr<br />

als 1 Mill S eingespart werden könnte.<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BMUK sei das Direktorium bestrebt, einen höchstmöglichen<br />

Auslastungsgrad der Musiker zu erreichen.<br />

Vertretungen<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

In den Dienstverträgen war vereinbart, daß der Dienst als Mitglied <strong>des</strong> Orchesters<br />

grundsätzlich persönlich zu leisten und eine Vertretung nur bei<br />

ärztlich bestätigter Erkrankung oder Genehmigung durch das Direktorium<br />

zulässig ist.<br />

Die Mitglieder <strong>des</strong> Orchesters ließen sich bis zu einem Viertel, einzelne über<br />

die Hälfte der tatsächlich geleisteten Dienste vertreten, ohne die Bewilligung<br />

<strong>des</strong> Direktoriums einzuholen.<br />

Der RH empfahl dem Direktorium, künftig auf die Einhaltung der Dienstverträge<br />

zu dringen.<br />

Das BMUK und das Direktorium der Hofmusikkapelle werden diese Empfehlung<br />

überdenken.<br />

Chöre<br />

12.1<br />

Die Mitglieder <strong>des</strong> Hauptchores, die gleichzeitig Mitglieder <strong>des</strong> Chores<br />

der Staatsoper waren, erfüllten ihre vertraglichen Dienstverpflichtungen<br />

und erhielten Überdienste und Probendienste abgegolten. Die Bezugsansätze<br />

<strong>des</strong> Hauptchores waren an die <strong>des</strong> Orchesters gekoppelt und unter<br />

Berücksichtigung der Sonderzahlungen je Vorstellungsdienst um rd 45%<br />

höher als bei der Staatsoper, wobei darüber hinaus Proben– und Vorstellungsdienste<br />

gleich hoch abgegolten wurden. Dies führte zu Mehrausgaben<br />

von rd 0,5 Mill S (1992).<br />

Die Honorare der anderen Chöre (Wiener Sängerknaben, Choralschola)<br />

wurden analog zu den Bezugsansätzen der künstlerischen Hauptgruppen<br />

ständig erhöht.

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