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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMU<br />

Umwelt– und Wasserwirtschaftsfonds<br />

Zu den im Juli 1994 zugestellten Prüfungsmitteilungen nahmen das damalige<br />

BMUJF bzw die Bank als Geschäftsführerin <strong>des</strong> Fonds sowie das BMF<br />

im November 1994 Stellung; hiezu gab der RH im Jänner 1995 seine Gegenäußerung<br />

ab.<br />

155<br />

Datenübernahme und –korrektur<br />

Ausgangslage<br />

2<br />

Mit dem Übergang der Agenden <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsfonds in den Verwaltungsbereich<br />

<strong>des</strong> damaligen BMUJF im Rahmen <strong>des</strong> mit 1. April 1987 neu<br />

geschaffenen Umwelt– und Wasserwirtschftsfonds wurde entschieden, die<br />

bisher vom Bun<strong>des</strong>rechenamt abgewickelten Tätigkeiten im Bereich der<br />

Buchhaltung und Darlehensverwaltung im Fonds selbst zu besorgen. Vom<br />

Fonds war für die Einrichtung der eigenen automationsunterstützten Rechenleistungen<br />

eine dreijährige Aufbauphase veranschlagt und demgemäß eine<br />

Weiterführung durch das Bun<strong>des</strong>rechenamt bis Ende 1990 vereinbart worden.<br />

Die letzte Vorschreibung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechenamtes erfolgte für die Fälligkeit<br />

<strong>zum</strong> 1. Jänner 1991.<br />

Softwareentwicklung<br />

ADV–Firma D.<br />

3<br />

Im Dezember 1989 wurde die Firma D. mit der Erstellung eines Softwarepakets<br />

für die Debitorenbuchhaltung und die Wasserwirtschaftsdatenbank<br />

<strong>des</strong> Fonds mit dem Ziel beauftragt, bis Ende 1990 eine problemlose<br />

Übernahme der Daten aus dem Bun<strong>des</strong>rechenamt und eine<br />

ordnungsgemäße Weiterführung der Debitorenbuchhaltung zu ermöglichen.<br />

Ein erster im März 1991 abgeschlossener Zusatzvertrag ließ erkennen,<br />

daß sich diese Erwartung <strong>des</strong> Fonds nicht erfüllte.<br />

Bereits beim ersten vom Fonds auf <strong>des</strong>sen ADV–Anlage durchgeführten Vorschreibungslauf<br />

<strong>zum</strong> Fälligkeitstermin 1. März 1991 traten Fehler auf, die<br />

eine richtige und vollständige Vorschreibung zu diesem Termin unmöglich<br />

machten. Laut Bericht <strong>des</strong> Wirtschaftsprüfers konnten 500 Darlehenskonten<br />

überhaupt nicht vorgeschrieben und die restlichen rd 4 600 Vorschreibungen<br />

erst Ende Juni/Anfang Juli 1991 durchgeführt werden. In der Folge traten<br />

bei jedem darauffolgenden Vorschreibungstermin zusätzliche Fehler auf, so<br />

daß die Anzahl der nicht mehr vorgeschriebenen Darlehenskonten schließlich<br />

auf 813 anwuchs.<br />

Im Juli 1991 hat der Fonds einen zweiten Zusatzvertrag mit der Firma D.<br />

abgeschlossen, der als Fertigstellungstermin für die Gesamtapplikation den<br />

31. Dezember 1991 vorsah.<br />

Im Jänner 1992 informierte die Interne Revision <strong>des</strong> damaligen BMUJF in<br />

ihrem Abschlußbericht die Bun<strong>des</strong>ministerin umfassend über die Probleme<br />

bei der Vorschreibung und der Datenübernahme sowie über die aufgetretenen<br />

Zeitverzögerungen bei der Fertigstellung der gesamten ADV–<br />

Applikation <strong>des</strong> Fonds.<br />

Da die Firma D. die festgelegten Arbeiten nicht ordnungsgemäß abschließen<br />

konnte, trat der Fonds im April 1992 vom Vertrag zurück und beauftragte<br />

unmittelbar danach die ADV–Firma S. mit der Prüfung der erstellten Programme,<br />

der Erstellung der fehlenden Programme und der Behebung der

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