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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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154<br />

Zweck <strong>des</strong> Umwelt– und Wasserwirtschaftsfonds war <strong>zum</strong> Zeitpunkt der<br />

Gebarungsüberprüfung die Vergabe öffentlicher Mittel zur Förderung von<br />

Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der Umwelt gegen Luftverunreinigungen, Lärm<br />

und Belastungen durch Sonderabfälle bzw zur geordneten Abwasserentsorgung<br />

sowie Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung<br />

und der Finanzierung der Sicherung von Altlasten.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> mit April 1993 in Kraft getretenen Umweltförderungsgesetzes<br />

wird der Fonds nur noch als Träger der Rechte und Pflichten aufgrund<br />

von Förderungen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz tätig;<br />

die Geschäftsführung <strong>des</strong> Fonds wurde der Österreichischen Kommunalkredit<br />

AG übertragen.<br />

Jahresbestands– und<br />

Jahreserfolgsrechnung<br />

1990 1991 1992 1993<br />

in Mill S<br />

Erträge 6 065 6 653 4 434 6 118<br />

Forderungen aus Darlehen 58 777 63 579 68 059 71 847<br />

Verbindlichkeiten 8 743 9 528 12 035 22 179<br />

Rückstellungen 4 164 4 041 54 091 48 515<br />

Kapitalausgleich<br />

(Reinvermögen) 46 665 51 416 2 840 3 943<br />

Bilanzsumme 59 571 64 985 68 966 74 637<br />

Prüfungsersuchen<br />

und –ablauf<br />

1<br />

Am 8. Oktober 1992 ersuchte die damalige Bun<strong>des</strong>ministerin für Umwelt,<br />

Jugend und Familie, Dkfm Ruth Feldgrill–Zankl, den RH um eine Überprüfung<br />

beim Umwelt– und Wasserwirtschaftsfonds (Fonds) zur Klärung<br />

der Frage, ob durch die im Zuge einer Auftragserteilung an die Wirtschaftsprüfungs–<br />

und Steuerberatungsgesellschaft SOT Süd–Ost Treuhand<br />

AG (Wirtschaftsprüfer) zur Feststellung der Vermögenslage <strong>des</strong> Fonds<br />

bekanntgewordenen Mängel und Unzulänglichkeiten insbesondere im Bereich<br />

der Debitorenbuchhaltung für den Fonds bzw für den Bund ein Schaden<br />

entstanden ist.<br />

Der RH hat am 27. Oktober 1992 mit der Überprüfung begonnen, mußte<br />

diese jedoch am 30. Oktober 1992 abbrechen, weil der Jahresabschluß<br />

1991 als unerläßliche Ausgangsbasis für jede weitere Prüftätigkeit fehlte.<br />

Auf der Grundlage <strong>des</strong> Umweltförderungsgesetzes wurde die Österreichische<br />

Kommunalkredit AG (Bank) im März 1993 mit der Geschäftsführung<br />

<strong>des</strong> Fonds beauftragt.<br />

Im Juli 1993 gab die Bun<strong>des</strong>ministerin dem RH die Prüfungsbereitschaft<br />

<strong>des</strong> Fonds unter Hinweis auf die nunmehr vorliegenden, aber vom Wirtschaftsprüfer<br />

noch zu bearbeitenden Bilanzen der Jahre 1991 und 1992 bekannt.<br />

Die Beauftragten <strong>des</strong> RH nahmen unmittelbar darauf die Prüfungshandlungen<br />

wieder auf und beendeten sie Ende November 1993.

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