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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Organisation<br />

150<br />

15.2<br />

15.3<br />

Der RH vermeinte, daß die seit rd einem Jahrzehnt bestehenden Organisationsmängel<br />

größtenteils von den Verantwortlichen hätten erkannt werden<br />

können, <strong>zum</strong>al die Aufbauorganisation der Dienststelle dem seinerzeit<br />

geänderten Aufgabenbereich anzupassen gewesen wäre.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wären bei aufgabengerechter Organisation insgesamt<br />

38 Arbeitsplätze entbehrlich gewesen, wodurch von 1988 bis 1993<br />

Einsparungen an Personalausgaben bis zu 46,2 Mill S möglich gewesen<br />

wären.<br />

Der RH empfahl, bei der Neugestaltung der Heeresunteroffiziersschule von<br />

der militärischen Gliederung abzugehen, zwei Lehrkompanien aufzulösen<br />

und eine aufgabengerechte Organisationsform (Institutsgliederung) zu<br />

wählen. Jedenfalls sollte das BMLV auch die Zusammenlegung von Schulen<br />

überlegen. Damit wäre sowohl eine wesentlich bessere Auslastung der Verwaltung<br />

als auch eine leichtere Erreichung der Lehrverpflichtung <strong>des</strong> Lehrpersonals<br />

möglich. Bei der Standortwahl neuer Schulen sollte auf die<br />

Übungsmöglichkeiten, aber auch auf das zu erwartende Kaderaufkommen<br />

Rücksicht genommen werden. Schulen mit langjährigem Kaderengpaß<br />

wären daher auf die Zweckmäßigkeit ihres Standortes zu überprüfen.<br />

Das BMLV sagte zu, die Empfehlungen <strong>des</strong> RH bei der Neustrukturierung der<br />

Heeresunteroffiziersschule zu berücksichtigen. Darüber hinaus werde es die vom RH<br />

aufgezeigten strukturellen Probleme und Empfehlungen bei der Neuerstellung der<br />

Organisationsstruktur der Waffen– und Fachschulen entsprechend beachten.<br />

Verwaltungsbereich<br />

Personal<br />

16.1<br />

16.2<br />

Beim Verwaltungspersonal bestanden personelle Überkapazitäten. Zudem<br />

waren insbesondere im Wirtschafts–, Personalverwaltungs– und Instandsetzungsbereich<br />

einzelne, allerdings unbesetzte Arbeitsplätze nicht erforderlich.<br />

Im Wirtschaftsbereich hielt der RH aufgrund <strong>des</strong> vorhandenen Arbeitsumfanges<br />

die Arbeitsplätze für zwei Unteroffiziere bei den Kompanien für entbehrlich.<br />

Ein weiterer Arbeitsplatz könnte durch Zusammenziehung der<br />

Bereiche Verpflegung und Bekleidung eingespart werden. Auch erschien<br />

dem RH der unbesetzte Arbeitsplatz eines Unteroffiziers/Zeitsoldaten nicht<br />

erforderlich.<br />

Der Aufgabenumfang für Personalsachbearbeiter rechtfertigte — gemessen<br />

an den Richtgrößen <strong>des</strong> BMLV für diese Arbeitsplätze — nicht die Verwendung<br />

von zwei Unteroffizieren. Der RH empfahl, eine Planstelle einzusparen<br />

und den verbleibenden Arbeitsplatz für einen Personalsachbearbeiter<br />

künftig nach Möglichkeit mit einem Zivilbediensteten zu besetzen.<br />

Im Instandsetzungsbereich empfahl der RH, die mangels Auslastung unwirtschaftliche<br />

Kraftfahrzeugwerkstätte aufzulassen und deren Aufgaben anderen<br />

militärischen Einrichtungen in der Umgebung oder privaten Werkstätten<br />

zu übertragen. Damit könnten neben Grundwehrdienern zwei<br />

Arbeitsplätze für Unteroffiziere eingespart werden.

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