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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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142<br />

Prüfungsablauf und<br />

–gegenstand<br />

1<br />

Der RH überprüfte von September bis November 1993 den Ausgleichsfonds<br />

für Familienbeihilfen mit dem Schwerpunkt Schülerfreifahrten und<br />

Freifahrten für Lehrlinge. Die Prüfungsmitteilungen wurden im Februar<br />

1994 dem damaligen BMUJF übermittelt, <strong>des</strong>sen Stellungnahme im<br />

Juni 1994 im RH einlangte. Eine Gegenäußerung war nicht erforderlich.<br />

Gesetzliche<br />

Zielvorgaben und<br />

deren Erfüllung<br />

2.1<br />

Die Schülerfreifahrten auf öffentlichen Verkehrsmitteln (Linienverkehr)<br />

wurden ab dem Schuljahr 1971/72, jene im Gelegenheitsverkehr ab dem<br />

Schuljahr 1972/73 eingeführt. Seit dem Jahre 1992 gibt es auch Lehrlingsfreifahrten,<br />

die allerdings nur im Linienverkehr möglich sind.<br />

Die Schülerfreifahrten sind eine Einrichtung, die der Bund auf privatwirtschaftlicher<br />

Grundlage aufgrund <strong>des</strong> Familienlastenausgleichsgesetzes<br />

1967 durchführt. Ein öffentlich–rechtlicher Anspruch auf Schülerfreifahrt<br />

besteht nicht.<br />

Die im Jahre 1971 eingeführte Schulfahrtbeihilfe, die ursprünglich als<br />

die tragende Leistung zur Entlastung der Familien von den Schulfahrtkosten<br />

gedacht war, wurde in der Folge auf jene Fälle beschränkt, in welchen<br />

die nunmehr im Vordergrund stehende "Sachleistung Schülerfreifahrt"<br />

wegen Unwirtschaftlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden<br />

konnte.<br />

Die Ziele der "Sachleistung Schülerfreifahrt" waren die Verwaltungsvereinfachung<br />

und die Entlastung der Eltern von den Kosten der Schulfahrten.<br />

2.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH konnte das Ziel der Verwaltungsvereinfachung nicht<br />

verwirklicht werden, weil zur Durchführung der Schülerfreifahrten ein hoher<br />

Verwaltungsaufwand erforderlich war. Im September 1993 waren beispielsweise<br />

rd 230 Verträge im Linienverkehr zu betreuen. Von den Finanzlan<strong>des</strong>direktionen<br />

sind jährlich rd 2 300 Beförderungsverträge im Gelegenheitsverkehr<br />

abzuschließen. Dieses Ziel könnte jedoch durch Umstellung von<br />

der Sach– auf eine Geldleistung insgesamt wirtschaftlicher erreicht werden.<br />

Das zweite Ziel — die Entlastung der Eltern von den Kosten — wurde<br />

erreicht.<br />

3<br />

Die Einnahmen <strong>des</strong> Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sind zweckgebunden.<br />

Dieser Vorteil der — haushaltsrechtlich nur für bestimmte Angelegenheiten<br />

vorgesehenen — Vorwegfixierung staatlicher Einnahmen für bestimmte<br />

Ausgabenzwecke äußert sich in der budgetären Absicherung <strong>des</strong><br />

Lastenausgleiches zwischen Familien mit Kindern und solchen ohne Kinder.<br />

Die Nachteile liegen darin, daß bei steigenden Einnahmen zusätzliche<br />

Leistungen vorgesehen werden (beispielsweise Schülerfreifahrten), die jedoch<br />

bei sinkenden Einnahmen kaum zurückgenommen werden können<br />

und daher eher Beiträge erhöht als Ausgaben gesenkt werden. Zudem erzeugen<br />

Zweckbindungen vielfach ein "Besitzstandsdenken".

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