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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMI<br />

Fremdenpolizeiliches Büro der<br />

Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien<br />

10.2<br />

10.3<br />

Der RH beanstandete die mangelhafte Verfahrensführung und Aktenverwaltung<br />

sowie die fehlende Konsequenz bei der Einhebung der Verwaltungsstrafen<br />

bzw der Behandlung der Sicherheitsleistungen und empfahl<br />

ein geordnetes und beschleunigtes Verfahren sowie einen monatlichen<br />

"Rückstandsausweis".<br />

Die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien begründete die Versäumnisse mit großer Arbeitsbelastung<br />

und der vorrangigen Bearbeitung von Sichtvermerksanträgen und Haftsachen<br />

sowie der zu geringen personellen Ausstattung. Sie sagte eine wirksamere Kontrolle,<br />

Einführung eines Rückstandsausweises sowie die Bearbeitung der Sicherheitsleistungen<br />

durch einen erfahrenen Beamten zu.<br />

139<br />

Skontrierungsbericht<br />

der<br />

Buchhaltung<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Empfehlungen im Anschluß an eine Prüfung durch die Buchhaltung der<br />

Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien ist nach mehr als eineinhalb Jahren nicht<br />

nachgekommen worden. Überstundenbegründungen, Gleitzeitnachweise,<br />

Fahrbefehle und deren Kontrolle sowie Anhalteprotokolle und Haftbücher<br />

waren mangelhaft oder ungenau.<br />

Der RH empfahl Vorkehrungen, um Fehlleistungen, insbesondere für den<br />

Bereich gesetzlicher Freiheitsbeschränkungen, auszuschließen.<br />

Die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien berichtete von entsprechenden Maßnahmen und stellte<br />

Schulungen und Überprüfungen in Aussicht.<br />

Informations– und<br />

Journaldienst<br />

12.1<br />

12.2<br />

12.3<br />

Im Fremdenpolizeilichen Büro wurde der Portierdienst durch einen Sicherheitswachebeamten,<br />

der Informations– und Journaldienst ab Juli<br />

1993 durch zwei Bedienstete der Verwendungsgruppe B/b versehen.<br />

Der RH vertrat die Auffassung, daß der Portierdienst auch von einem Zivilbediensteten<br />

verrichtet werden könnte, der auch in der Lage ist, sachdienlichere<br />

Auskünfte zu erteilen. Für den Informations– und Journaldienst reiche<br />

ein Bediensteter aus.<br />

Die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion Wien vermeinte, weil der geringe Stand von drei Sicherheitswachebeamten<br />

für Überwachungs– und Vorführungsaufgaben kaum ausreiche,<br />

sei die Besetzung der Eingangsloge beizubehalten. Bezüglich <strong>des</strong> Informations– und<br />

Journaldienstes verwies sie auf zwischenzeitlich gestiegene Anforderungen im Zusammenhang<br />

mit Auskunftserteilungen (besonders nach Inkrafttreten der EWR–Bestimmungen)<br />

und Haftfällen; sie sagte jedoch eine regelmäßige Überprüfung der erforderlichen<br />

Besetzung zu.<br />

Sonstiges<br />

13<br />

Weitere Empfehlungen <strong>des</strong> RH betrafen die Protokollierung und die Skartierung,<br />

die Verbesserung der Auslastung der Dolmetscher und <strong>des</strong> Reinigungspersonals,<br />

die Verwendung der Schutzräume, die Hausaufsicht sowie<br />

die Vergebührung von Eingaben.<br />

Die Bun<strong>des</strong>polizeidirektion sagte entsprechende Maßnahmen zu.

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