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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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134<br />

Im Hinblick auf den in der Entschließung eindeutig definierten Wunsch <strong>des</strong><br />

Nationalrates erschien es dem RH folgerichtig, daß sich sowohl der Gesundheitsminister<br />

als auch der RH als Organ <strong>des</strong> Nationalrates an der in der Entschließung<br />

vorgegebenen Vorgangsweise orientierten.<br />

Ausblick 3.1<br />

3.2<br />

Im übrigen hätten laut Mitteilung <strong>des</strong> BMGK bereits im Sommer 1994 Gespräche<br />

über einen Vergleichsabschluß stattgefunden, die jedoch wegen unannehmbarer<br />

Forderungen der ARGE–Kostenrechnung erfolglos verlaufen<br />

seien.<br />

Für den Fall, daß Vergleichsverhandlungen zu einem auch für die Republik<br />

Österreich annehmbaren Ergebnis führen sollten, sah auch der RH die Möglichkeit,<br />

den gesamten Prozeßkomplex zu bereinigen. Erleichtert würde dies<br />

allerdings durch ein deutliches Zeichen <strong>des</strong> Nationalrates bzw der im Parlament<br />

vertretenen Klubs, am Inhalt der seinerzeitigen Entschließung nicht<br />

weiter festzuhalten.

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