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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMF<br />

Sonderbau GesmbH<br />

Investitionen und Gerätepark<br />

121<br />

Allgemeines<br />

7<br />

Im wesentlichen kaufte die Universale Bau AG im eigenen Namen und<br />

auf eigene Rechnung Geräte, Maschinen und maschinellen Anlagen auf<br />

Antrag der überprüften Gesellschaft und stellte sie ihr gegen Entgelt zur<br />

Verfügung.<br />

Im eigenen Namen investiert hat die Unternehmung lediglich einen Personenkraftwagen<br />

sowie die Büroausstattung.<br />

Investitionsumfang<br />

8.1<br />

Von 1986 bis 1992 investierte die Unternehmung bzw ihre Muttergesellschaft<br />

insgesamt rd 39 Mill S. Davon stammten allein von der Universale<br />

Bau AG rd 30 Mill S (77 %).<br />

in Mill S<br />

12<br />

10<br />

8<br />

Investitionen<br />

Gesamtsumme<br />

6<br />

4<br />

2<br />

1986 1987 1988<br />

Universale Bau AG<br />

Sonderbau<br />

1989 1990 1991 1992<br />

An<strong>zum</strong>erken ist, daß in den Jahren 1988 bis 1990 Investitionen von<br />

12,2 Mill S enthalten waren, die nicht dem eigenen Betriebszweck dienten,<br />

sondern bei Erfordernis der Tochtergesellschaft Aumann, Keller &<br />

Pichler KG BaugesmbH entgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Die<br />

Unternehmung investierte im Durchschnitt nur 3,1 % vom Umsatz, was<br />

sehr bescheiden war.<br />

8.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH sollten Investitionen in jenem Maß vorgenommen<br />

werden, das den Substanzerhalt der Produktionsmittel gewährleistet. Ohne<br />

Erhöhung der Investitionsquote wird bei der Unternehmung auf längere<br />

Sicht ein Substanzerhalt nicht möglich sein bzw werden den bei Investitionen<br />

eingesparten Mitteln immer kostenintensivere Reparaturarbeiten gegenüberstehen.<br />

Der RH gab weiters zu bedenken, daß durch technisch veraltete Geräte die<br />

geforderte Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr im ausreichenden Maß gegeben<br />

ist.<br />

8.3<br />

Die Unternehmung will der Anregung <strong>des</strong> RH Folge leisten.

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