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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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116<br />

Personal<br />

15.1<br />

Die Entlohnung <strong>des</strong> Personals erfolgte im Zeitlohn. Entsprechend der Einstufung<br />

der Mitarbeiter wurden über den Kollektivvertragslohn hinausgehende<br />

Mehrlöhne als Prämien gewährt. Diese wurden meist einmal im Jahr<br />

der Höhe nach angepaßt und stellten damit einen festen Bestandteil <strong>des</strong> jeweils<br />

bezahlten Stundenlohnes dar.<br />

15.2<br />

Der RH verwies auf die arbeitsrechtlichen Folgen derartiger Überzahlungen.<br />

Weiters vertrat er die Auffassung, daß die gewährten Überzahlungen der<br />

täglichen oder wöchentlichen Arbeitsleistung angepaßt sein sollten.<br />

15.3<br />

Laut Mitteilung der Gesellschaft werde im Universale–Konzern an einem neuen<br />

Prämiensystem gearbeitet.<br />

16.1<br />

Der Jahresbezug <strong>des</strong> neu aufgenommenen Leiters der Niederlassung Eisenstadt<br />

bestand aus einem vierzehnmal jährlich zu zahlenden Grundbezug<br />

und aus einer zwölfmal jährlich zu zahlenden Überstundenpauschale.<br />

Eine erfolgsabhängige Gehaltsregelung bestand nicht.<br />

16.2<br />

Dem RH erschien es grundsätzlich sinnvoll, Mitarbeiter unmittelbar am<br />

durch ihr eigenes Arbeiten beeinflußbaren Erfolg ihres Bereiches zu beteiligen.<br />

Der RH empfahl daher, <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t bei dem neu aufgenommenen Filialleiter<br />

eine von seinem Filialerfolg abhängige Prämienregelung schriftlich<br />

festzulegen. In weiterer Folge wären nach Ansicht <strong>des</strong> RH auch für die<br />

selbständigen Bauleiter Erfolgsbeteiligungen zur Steigerung ihrer Motivation<br />

zu überlegen.<br />

16.3<br />

Die Gesellschaft sagte dies zu.<br />

Hereinnahme und Abwicklung der Baustellen<br />

Ertragskraft<br />

der Sparten<br />

17.1<br />

17.2<br />

17.3<br />

17.4<br />

Zum Umsatz aus dem Alleingeschäft trugen die Sammelbaustellen Hainburg<br />

19 %, die Einzelbaustellen Hainburg 69 % und die Baustellen Eisenstadt<br />

12 % bei. Hingegen kam der Deckungsbeitrag <strong>des</strong> Alleingeschäftes<br />

zu 45 % von den Sammelbaustellen Hainburg, zu 40 % von den Einzelbaustellen<br />

Hainburg und zu 15 % von den Baustellen Eisenstadt.<br />

Sowohl bei den Sammelbaustellen Hainburg als auch bei den Baustellen<br />

Eisenstadt lag der Deckungsbeitrag über den anteilig zu tragenden Verwaltungs–<br />

und Vertriebskosten. Hingegen deckten die Einzelbaustellen<br />

Hainburg nur rd 70 % der anteilig angefallenen Gemeinkosten ab. Bemerkenswert<br />

war, daß der Umsatzträger Einzelbaustellen Hainburg die<br />

anteilig angefallenen Gemeinkosten nicht abdeckte.<br />

Der RH empfahl, bei den Einzelbaustellen Hainburg um eine Ergebnisverbesserung<br />

bemüht zu sein.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft hätten erhöhte Kosten der Mietkäufe das Ergebnis<br />

verfälscht. Zudem bestünden im geförderten Wohnbau nur sehr enge Gewinnaussichten.<br />

Der RH erwiderte, daß auch unter Berücksichtigung dieser erhöhten Kosten<br />

beim Umsatzträger Einzelbaustellen Hainburg die anteilig zu tragenden<br />

Verwaltungs– und Vertriebskosten nicht abgedeckt waren.

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