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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Parlamentsdirektion<br />

Aus– und<br />

Weiterbildung<br />

8.1<br />

Obwohl Angelegenheiten der Aus– und Weiterbildung der Mitarbeiter von<br />

der Parlamentsdirektion anerkannt und in der Geschäftsverteilung erwähnt<br />

wurden, gab es kein auf den Bildungsbedarf der einzelnen Verwendungen<br />

abgestimmtes Aus– und Weiterbildungskonzept. Mitarbeiter beklagten,<br />

daß sie Fortbildungsveranstaltungen wiederholt <strong>des</strong>halb nicht besucht hätten,<br />

weil seitens der Parlamentsdirektion die erforderliche Vertretung am<br />

Arbeitsplatz bzw Freistellung für den Besuch der Veranstaltung nicht sichergestellt<br />

worden wäre.<br />

7<br />

8.2<br />

Der RH empfahl, die für die bestmögliche Aufgabenwahrnehmung durch<br />

die Mitarbeiter zweckmäßige Aus– und Weiterbildung zu erheben und gezielt<br />

anzubieten sowie durch entsprechende Vorkehrungen den Mitarbeitern<br />

den Besuch der Veranstaltungen zu ermöglichen. Auch empfahl der RH die<br />

Namhaftmachung eines Beauftragten für Personalaus– und –weiterbildung.<br />

8.3<br />

Die Parlamentsdirektion teilte mit, daß bereits eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines<br />

Schulungskonzeptes eingesetzt worden sei. Sie beabsichtige, einen Personalentwickler<br />

mit der Ausarbeitung von Personalaus– und –weiterbildungsmodellen im Zusammenwirken<br />

mit der bereits bestehenden Arbeitsgemeinschaft "Schulungskonzept" zu beauftragen.<br />

Raum– und<br />

Investitionsprogramm<br />

9.1<br />

Eine Erhebung bzw Analyse <strong>des</strong> zukünftigen Raumbedarfes unter Einbeziehung<br />

der Zielvorstellungen aller Nutzergruppen und darauf aufbauend die<br />

Erstellung eines umfassenden längerfristigen Raumprogrammes wurde bisher<br />

nicht durchgeführt. Auf Änderungen der Mandatsverhältnisse, Klubgründungen,<br />

schrittweise gestellte Raumanforderungen uä wurde mit Einzelmaßnahmen<br />

in Form von Raumneuzuweisungen und einer fortschreitenden Aussiedelung<br />

von Organisationseinheiten der Parlamentsdirektion aus dem<br />

Parlamentsgebäude reagiert. Das 1992 einzige bestehende Raumprogramm<br />

sowie die zugrundeliegenden Beschlüsse <strong>des</strong> interfraktionell besetzten "Komitees<br />

zur Ausarbeitung eines Raum– und Funktionsplanes" beschränkten<br />

sich dementsprechend auf die nach Besiedelung <strong>des</strong> Hauses Reichsratsstraße<br />

1 mögliche Befriedigung dringender Raumwünsche.<br />

Im Mai 1993 wurde eine aus Mitarbeitern der Parlamentsdirektion und Personalvertretern<br />

zusammengesetzte "Arbeitsgruppe zur Erstellung eines<br />

Raumprogrammes für das (bis 1994 fertigzustellende) Gebäude Reichsratsstraße<br />

1" eingesetzt. In acht Sitzungen wurde bis 5. Juli 1993 von dieser<br />

Arbeitsgruppe unter Ausklammerung <strong>des</strong> Raumbedarfes der Parlamentarier<br />

bzw parlamentarischen Klubs und der diesen Nutzern zugewiesenenen<br />

Flächen der Raumbedarf einzelner Dienste der Parlamentsdirektion mit dem<br />

Ziel erörtert, ein Raumprogramm für sämtliche vier Gebäude (Parlamentsgebäude,<br />

Schenkenstraße 8–10, Reichsratsstraße 1 und 9) zu erstellen.<br />

Zwischen der mit technischen Angelegenheiten der Gebäudeverwaltung betrauten<br />

Abteilung und den parlamentarischen Klubs fanden keine regelmäßigen<br />

Koordinations– und Planungsgespräche hinsichtlich der Instandhaltungs–<br />

und Umbauarbeiten im Zentralgebäude statt. Wünsche der

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