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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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114<br />

Kaufmännische Betriebswirtschaft<br />

Umsätze und<br />

Betriebsergebnisse<br />

9<br />

Der Umsatz der Gesellschaft stieg von 38 Mill S (1986) auf 108 Mill S<br />

(1992). Auffallend war die starke Umsatzausweitung im Jahr 1992 wegen<br />

der Neugründung der Niederlassung Eisenstadt.<br />

Der Betriebsgewinn der Gesellschaft betrug nach Berücksichtigung aller<br />

Verwaltungs– und Vertriebskosten durchschnittlich 2,7 % <strong>des</strong> Umsatzes.<br />

Im überprüften Zeitraum wurden stets Betriebsgewinne erzielt.<br />

Interne Verrechnung<br />

von Arbeitskräften<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

In den Jahren 1990 bis 1992 wurden zwischen verschiedenen Baustellen<br />

Beistellungen von Arbeitskräften verrechnet. Dabei entstanden auf den<br />

abgebenden Baustellen interne Erlöse, denen auf den empfangenden Baustellen<br />

interne Kosten gegenüberstanden.<br />

Zufolge solcher Beistellungsverrechnungen überstiegen bei einigen Baustellen<br />

in einzelnen Jahren die internen Erlöse die während <strong>des</strong> Jahres angefallenen<br />

Lohnkosten um bis zu 1,5 Mill S.<br />

Belege darüber, welche Arbeitskräfte wann und an welche Baustellen beigestellt<br />

worden waren, konnten dem RH nicht vorgelegt werden.<br />

Der RH bemängelte, daß diese Belege nicht auffindbar waren. Durch die<br />

nicht periodengerechte Erlös–/Kostenzuordnung verlor die Baustellenerfolgsrechnung<br />

ihre Bedeutung als Informations– und Steuerungsinstrument.<br />

Der RH empfahl daher, auf eine periodengerechte Dokumentierung und<br />

Verrechnung von Beistellungen zu achten.<br />

Die Gesellschaft wird durch eine Abänderung <strong>des</strong> Berichtswesens die Verrechnung und<br />

Dokumentation verbessern.<br />

Mietkäufe von<br />

Baugeräten und<br />

Schalungsmaterial<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

In den Jahren 1990 bis 1992 hat die überprüfte Gesellschaft Schalungsmaterial<br />

und Baugeräte vorerst angemietet und schließlich gekauft. Der Kaufpreis<br />

wurde <strong>zum</strong>eist auf zwölf Monatsraten und eine Schlußzahlung aufgeteilt.<br />

Die hohen Monatsraten hatten dabei jene Baustellen in voller Höhe zu<br />

tragen, auf welchen die Geräte bzw Schalungen während der Mietzeit eingesetzt<br />

waren. Eine Gutschrift für das nach Abschluß der Baustellen noch einsatzfähige<br />

Gerät bzw Schalungsmaterial erhielten diese Baustellen nicht.<br />

Da die Nutzungsdauer der beschafften Geräte und Schalungsmaterialien<br />

weit über der Dauer <strong>des</strong> ersten Baustelleneinsatzes lag, vermeinte der RH,<br />

daß die Anschaffungskosten für diese Geräte und Schalungsmaterialien nicht<br />

nur der ersten Einsatzstelle anzulasten gewesen wären. Die von der überprüften<br />

Unternehmung gewählte Vorgangsweise schränkte daher die Aussagekraft<br />

der Bauerfolgsrechnung je Baustelle ein. Der RH empfahl eine<br />

zweckmäßige innerbetriebliche Verrechnung der Kosten für Geräte und<br />

Schalungsmaterial.<br />

Die Gesellschaft sagte dies zu.

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