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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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108<br />

Die überprüfte Unternehmung wies in jedem Jahr Verluste aus, welche<br />

1991 und 1992 sogar die Erlöse überstiegen. Rund 45 % <strong>des</strong> Jahresverlustes<br />

1992 hatten ihre Ursache in den genannten Richtigstellungen.<br />

Geförderte<br />

Forschungsvorhaben<br />

9.1<br />

9.2<br />

9.3<br />

Die überprüfte Unternehmung hat seit ihrer Gründung eine Reihe von <strong>zum</strong>eist<br />

geförderten Forschungsvorhaben abgewickelt. Das letzte geförderte<br />

Vorhaben wurde im April 1992 abgeschlossen. Danach konnten, obwohl<br />

wichtige Forschungsziele vorlagen, keine geförderten Vorhaben mehr begonnen<br />

werden.<br />

Der RH war der Auffassung, daß der durch die Forschungs– und Entwicklungstätigkeit<br />

der Gesellschaft erzielte Wissensvorsprung für den Universale–Konzern<br />

wichtig ist, und empfahl der überprüften Unternehmung, die<br />

Forschungstätigkeiten wieder zu verstärken. Nach Ansicht <strong>des</strong> RH wäre es<br />

für die Forschungstätigkeit nicht unwesentlich, wenn die Muttergesellschaft<br />

Universale Bau AG, wie andere Bauindustrieunternehmungen auch, in den<br />

Forschungsbeiräten beim BMwA vertreten wäre.<br />

Laut Mitteilung der Gesellschaft teile der Vorstand der Universale Bau AG die Ansicht<br />

<strong>des</strong> RH. Ein Antrag für die Kooptierung <strong>des</strong> Generaldirektorstellvertreters in den<br />

Straßenforschungsbeirat sei bereits in Aussicht genommen.<br />

Technische Betriebswirtschaft<br />

Lohngestaltung<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

Die Entlohnung <strong>des</strong> gewerblichen Personals erfolgte im Zeitlohn. Die Lohnhöhe<br />

ergab sich aus den im Kollektivvertrag festgelegten Stundensätzen und<br />

aus einer sogenannten baustellengebundenen Zulage und einer Zeitlohnprämie.<br />

Die baustellengebundene Zulage war in ihrer Höhe je Mitarbeiter festgelegt<br />

und unabhängig von der erbrachten Leistung zu bezahlen.<br />

Der RH empfahl, die gewährten Mehrlöhne zur Gänze von der individuell<br />

erbrachten Arbeitsleistung abhängig zu gestalten.<br />

Die Gesellschaft will entsprechend dem Akkreditierungsgesetz die bisher gewährten<br />

Zulagen und Prämien auf eine Qualitätszulage umstellen.<br />

Qualitätssicherung<br />

11.1<br />

11.2<br />

11.3<br />

Die überprüfte Unternehmung hatte im Hinblick auf die im Jahre 1995<br />

anstehende Verlängerung ihrer staatlichen Autorisierung ein Qualitätssicherungssystem<br />

aufgebaut. Zu diesem Zweck erwarb der Leiter der Versuchsanstalt<br />

ein umfangreiches Wissen über die Qualitätssicherung.<br />

Der RH anerkannte die auf dem Gebiet der Qualitätssicherung erbrachte<br />

Leistung. Er empfahl, das vom Leiter der Versuchsanstalt auf diesem Gebiet<br />

erworbene Wissen in den anderen Bereichen <strong>des</strong> Universale–Konzerns <strong>zum</strong><br />

Aufbau der Qualitätssicherungssysteme zu nutzen.<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft sei der Genannte bereits in zwei Bereichen<br />

<strong>des</strong> Konzerns entsprechend tätig.

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