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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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98<br />

Schätzwerte<br />

3.1<br />

Die Unternehmung verfügte hinsichtlich der der Verwaltungs GesmbH zugeordneten<br />

Grundstücke über keine Schätzwerte. Für die dem Umlaufvermögen<br />

der Universale Bau AG zugerechneten Grundstücke waren Schätzwerte<br />

für die Wiener Grundstücke (rd 8 000 m 2 von rd 40 000 m 2 )<br />

ermittelt worden. Auch betreffend die den Tochtergesellschaften der Universale<br />

zugeordneten Grundstücke von rd 82 000 m 2 bestanden Schätzwerte<br />

für lediglich rd 35 000 m 2 .<br />

3.2<br />

Der RH beanstandete das Fehlen zahlreicher Schätzwerte, weil der Unternehmung<br />

dadurch weder die für das Grundstück erzielbare Rendite bekannt<br />

noch eine genaue Disposition über das jeweilige Grundstück möglich<br />

war. Nicht zuletzt ist auch die Beurteilung der stillen Reserven nur<br />

mit bedeutenden Ungenauigkeiten möglich.<br />

3.3<br />

Laut Stellungnahme der Unternehmung habe sie entsprechend den Anregungen <strong>des</strong><br />

RH in ihre Datei einen selbst erarbeiteten Schätzwert für ihre Liegenschaften aufgenommen.<br />

Liegenschaftspolitik<br />

4<br />

Die Unternehmung hat erstmals 1980 ihre Liegenschaftsstrategie festgelegt<br />

und 1988 teilweise neu ausgerichtet. Der Liegenschaftsverkauf und<br />

–kauf sollte nicht nur in Blickrichtung auf die Erzielung von Bauaufträgen,<br />

sondern auch als eigenständige Geschäftstätigkeit erfolgen. Dafür<br />

wurde eine eigene Abteilung unterhalb der Rechtsabteilung aufgebaut.<br />

Infolge einer damaligen Bewertung durch eine Wirtschaftsprüfungskanzlei<br />

entfiel auf den Liegenschaftsbereich mehr als die Hälfte <strong>des</strong> Wertes der<br />

Unternehmung.<br />

Die Unternehmung hat 1990 eine Tochtergesellschaft gegründet, deren<br />

Haupttätigkeit die Liegenschaftsentwicklung und –verwertung war.<br />

5.1<br />

Die Liegenschaftsbetreuung erfolgte durch den Leiter der Rechtsabteilung,<br />

dem dafür eine Sachbearbeiterin zur Verfügung stand. Die Unternehmung<br />

gründete zahlreiche Gesellschaften, um ihre Liegenschaften zu betreuen.<br />

Diese waren entweder Gesellschaften zur Verwertung einer einzigen Liegenschaft<br />

oder eines Liegenschaftskomplexes oder solche, die zahlreiche Liegenschaften<br />

zu betreuen hatten, wie die Liegenschaftsverwaltungs GesmbH<br />

und die Liegenschaftsverwertungs GesmbH.<br />

Die Übertragung von Liegenschaften an die beiden letztgenannten Gesellschaften<br />

war <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Überprüfung im Gange.<br />

5.2<br />

Im Zuge der Liegenschaftsübertragungen an die neu gegründeten Verwaltungs–<br />

und Verwertungsgesellschaften fallen sowohl Grunderwerbsteuer<br />

(3,5 % <strong>des</strong> Einheitswertes) als auch Eintragungsgebühr (1 % <strong>des</strong> Einheitswertes)<br />

an. Selbst wenn man die Eintragungsgebühr außer acht läßt, würden<br />

für den Konzern an Grunderwerbsteuer — selbst bei Heranziehung der<br />

dem RH nur fallweise bekanntgegebenen Einheitswerte — rd 10 Mill S<br />

an Kosten anfallen.

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