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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Parlamentsdirektion<br />

Austria–Presse–<br />

Agentur (APA)<br />

3.1<br />

Die verfassungsgemäß (Art 30 Abs 3 B–VG) zur "Besorgung der parlamentarischen<br />

Hilfsdienste und der Verwaltungsangelegenheiten" berufene Parlamentsdirektion<br />

hat unter Bezugnahme auf diese Rechtsgrundlage den Klubs<br />

— jeweils kontingentmäßig limitiert — den Aufwand auch für die aktive<br />

Inanspruchnahme der APA–Dienste durch die Parlamentarier ersetzt, <strong>zum</strong>al<br />

nach Ansicht der Parlamentsdirektion die Förderungsmittel für die "Öffentlichkeitsarbeit<br />

der Klubs" nach dem Klubfinanzierungsgesetz (§ 4 Abs 2)<br />

hiefür nicht in Betracht kämen.<br />

5<br />

3.2<br />

Der RH warf die Frage der Abgrenzung zwischen den bezughabenden<br />

Rechtsgrundlagen bzw <strong>des</strong> Umfanges der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne<br />

<strong>des</strong> Klubfinanzierungsgesetzes auf und würde eine eindeutige gesetzliche<br />

Klarstellung begrüßen.<br />

3.3<br />

Laut Stellungnahme der Parlamentsdirektion diene die aktive Inanspruchnahme der<br />

APA–Dienste der Kommunikation <strong>des</strong> einzelnen Abgeordneten (und nicht <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Klubs) mit den Staatsbürgern, weshalb die diesbezüglichen Kosten nicht dem jeweiligen<br />

Klub zugerechnet werden könnten und daher auch nicht die Förderungsmittel<br />

nach dem Klubfinanzierungsgesetz belasten dürften.<br />

Da andererseits eine Detailregelung dem Bun<strong>des</strong>–Verfassungsgesetz nicht angemessen<br />

sei, werde überlegt, die Kostentragung durch die Parlamentsdirektion im Bezügegesetz<br />

vorzusehen.<br />

Innenrevision<br />

4.1<br />

Die Parlamentsdirektion verfügte über keine Innenrevision. Dies begünstigte<br />

überhöhte Leistungsbereitstellungen (insbesondere einen hohen Personaleinsatz<br />

an Sitzungstagen, hohe Aufwendungen für Papier und Druckwerke<br />

sowie den verhältnismäßig hohen Personalstand in der Parlamentsbibliothek).<br />

4.2<br />

Der RH empfahl der Parlamentsdirektion die Einrichtung einer Innenrevision,<br />

die in Anbetracht <strong>des</strong> vergleichsweise geringen Personalstan<strong>des</strong> der Parlamentsdirektion<br />

nicht durch eine eigene Organisationseinheit, sondern in<br />

Form der Betrauung eines oder einiger Mitarbeiter wahrgenommen werden<br />

sollte.<br />

4.3<br />

Die Parlamentsdirektion sagte dies grundsätzlich zu.<br />

Personaleinsatz an<br />

Sitzungstagen<br />

5.1<br />

An Sitzungstagen verrichteten in den meisten Aufgabenbereichen die Mitarbeiter<br />

bis 19.00 Uhr, ab 19.00 Uhr bis Sitzungsende nur noch die halbe<br />

Anzahl der Mitarbeiter Dienst.<br />

5.2<br />

Der RH regte an, die mit dem Sitzungsbetrieb verbundenen Aufgaben auf<br />

wenige Organisationseinheiten zu konzentrieren, den erforderlichen Personenkreis<br />

jeweils bedarfsentsprechend festzulegen und nach Möglichkeit mit<br />

einer Rufbereitschaft das Auslangen zu finden.<br />

5.3<br />

Laut Stellungnahme der Parlamentsdirektion seien Maßnahmen eingeleitet worden,<br />

um den Personaleinsatz an Sitzungstagen zu reduzieren.

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