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Besondere Beförderungsbedingungen mit ... - Cargo - Trenitalia

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2. Zuschlagfrachten für bestimmte Bahnhöfe italienischer Neben- und Privatbahnen<br />

Vorbemerkungen<br />

Bei Sendungen nach oder von bestimmten Bahnhöfen italienischer Neben- und Privatbahnen<br />

(im DIUM, Ausgabe IT, <strong>mit</strong> den besonderen Verweisungszeichen q 3 ), q 4 ), q 5 ), q 8 ), q 11 ), q 12 ) oder<br />

q 13 ) gekennzeichnet), ist eine Zuschlagfracht zu erheben (siehe auch Teil I, Abschnitt 1, Zu<br />

Artikel 15 und Abschnitt 2, § 4 [Grundsätze für die Preisberechnung] Ziffer 6.).<br />

Bahnhöfe <strong>mit</strong> Verweisungszeichen<br />

1. Die Zuschlagfrachten betragen q 3 ), q 4 ), q 5 ),q 8 ), q 12) q 13 ) q 11 )<br />

a) bei Verwendung von Wagen <strong>mit</strong> 2 Achsen 64,55 EURO 68,51 EURO<br />

b) bei Verwendung von Wagen <strong>mit</strong> 3 oder<br />

mehr Achsen 96,83 EURO 104,91 EURO<br />

und werden den Preisen hinzugerechnet.<br />

2. Die Zuschlagfracht wird nicht um den Abschlag des vom Kunden beigestellten Wagens<br />

gekürzt.<br />

3. Für Wagen als Beförderungs<strong>mit</strong>tel nach CUV wird keine Zuschlagfracht erhoben.<br />

9500.00 01.07.2006

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