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Besondere Beförderungsbedingungen mit ... - Cargo - Trenitalia

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9. Im Verkehr <strong>mit</strong> Bahnhöfen italienischer Neben- oder Privatbahnen, deren Strecken der CIM<br />

unterstellt und nicht in diesem Tarif, Teil III - Abschnitt 3 - Zuschlagfrachten für bestimmte Bahnhöfe<br />

italienischer Neben- und Privatbahnen - aufgenommen sind, wird der Tarif von oder nach dem<br />

Übergangsbahnhof von <strong>Trenitalia</strong> angewendet, wenn der Absender die Beförderung über den<br />

betreffenden Übergangsbahnhof im Frachtbrief vorschreibt.<br />

In diesem Fall werden auf den Strecken der italienischen Neben- oder Privatbahnen deren Tarife<br />

und Bedingungen zugrunde gelegt.<br />

Die Sondertarife des Teils IV können Abweichungen vorsehen.<br />

10. Nebengebühren<br />

Die Nebengebühren werden nach dem Tarif für Nebengebühren (Teil III) erhoben.<br />

Für Sendungen von/nach Nicht-EU-Ländern in der gebrochenen oder direkten Durchfuhr durch<br />

Italien sind die Entgelte für die Erfüllung der niederländischen, deutschen, österreichischen und<br />

italienischen Zollvorschriften (Grenzgebühren-Codenr. 40) <strong>mit</strong> den Preisen abgegolten und werden<br />

nicht zusätzlich erhoben.<br />

Wenn Zollvorschriften zu erfüllen sind, werden für sonstige Leistungen der Beförderer (z. B.<br />

Mitwirken, Vorführen, Zählen usw.) zusätzliche Entgelte nach den nationalen Bestimmungen der<br />

beteiligten Beförderer berechnet.<br />

11. Mehrwertsteuer<br />

Die in diesem Tarif enthaltenen Preise und Nebengebühren enthalten keine Mehrwertsteuer und<br />

sonstigen Steuern, die gegebenenfalls in den einzelnen Ländern noch anfallen. Die Mehrwertsteuer<br />

wird für den mehrwertsteuerpflichtigen Gesamtbetrag berechnet.<br />

9500.00 01.07.2006

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