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Besondere Beförderungsbedingungen mit ... - Cargo - Trenitalia

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5. Die Preise sind den Preistafeln der Teile III und IV zu entnehmen.<br />

Für die Preisberechnung nach der Regelklasse – siehe Teil III – gilt die Preistafel <strong>mit</strong><br />

folgenden Koeffizienten:<br />

Wagen Auslastung Koeffizient<br />

bis 16,499 t 0,8<br />

- Achsenwagen <strong>mit</strong> 2 Achsen<br />

ausgenommen Wagen der Gattungen U und Z<br />

- Achsenwagen <strong>mit</strong> 2 Achsen der Gattungen U<br />

und Z<br />

- Achsenwagen <strong>mit</strong> 3 oder mehr Achsen,<br />

- Achsenwageneinheiten und Drehgestellwagen<br />

ausgenommen Wagen der Gattungen Ua, Uai<br />

und Za<br />

von 16,500 t bis 20,499 t 0,9<br />

ab 20,500 t 1,0<br />

jede 1,3<br />

bis 32,499 t 1,5<br />

von 32,500 t bis 43,499 t 1,7<br />

ab 43,500 t 2,0<br />

- Achsenwageneinheiten und<br />

- Drehgestellwagen der Gattungen Ua und Za<br />

ausgenommen Wagen der Gattung Uai<br />

jede 2,3<br />

Die sich nach den vorstehenden Regelungen ergebenden Preise werden auf zwei Stellen nach dem<br />

Komma (Cent) kaufmännisch gerundet.<br />

6. Im Verkehr von oder nach deutschen Bahnhöfen, die im DIUM DE in Spalte 2 <strong>mit</strong> der Verweisung<br />

„m“ gekennzeichnet sind und deren Bahnhofsnummern <strong>mit</strong> den Kennziffern 4 oder 5 beginnenn<br />

bzw. von oder nach italienischen Bahnhöfen, die im DIUM IT, <strong>mit</strong> den besonderen<br />

Verweisungszeichen q 3) , q 4) , q 5) , q 8) , q 11) , q 12) oder q 13) gekennzeichnet sind, werden besondere<br />

Übergangsfrachten bzw. Zuschlagfrachten berechnet. Diese Übergangsfrachten bzw.<br />

Zuschlagfrachten sind in der Preistafel des Teils III und in den Preisen der Sondertarife des Teils IV<br />

nicht enthalten. Sie sind den Tafeln der Übergangsfrachten bzw. Zuschlagfrachten im Teil III<br />

(Abschnitt 3) zu entnehmen.<br />

7. Bahnhöfe im DIUM IT <strong>mit</strong> dem Vermerk „u“ gekennzeichnet:<br />

Für direkte Transporte nach den italienischen Hafenanlagen, deren Bahnhöfe im DIUM <strong>mit</strong> dem<br />

Vermerk „u“ gekennzeichnet sind, wird eine von <strong>Trenitalia</strong> SpA festgesetzte Zusatzgebühr verlangt<br />

und im Fracht im Feld 33 <strong>mit</strong> dem Code 37 für den Export von Italien und <strong>mit</strong> dem Code 38 für den<br />

Import nach Italien eingetragen. Dies gilt sowohl für beladene Wagen, die vom Beförderer gestellt<br />

werden als auch für beladene und leere Wagen, die vom Kunden zur Beförderung beigestellt<br />

werden.Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst die Masse einer Sendung alles, was zur<br />

Beförderung aufgeliefert wird (wirkliche Masse).<br />

8. Rundungsbestimmungen für Preise und Nebengebühren<br />

Der insgesamt zu erhebende Betrag (Preis, Nebengebühren und sonstige nicht im Tarif enthaltene<br />

Kosten) ist auf zwei Stellen nach dem Komma (Cent) kaufmännisch zu runden.<br />

9500.00 01.07.2006

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