Besondere Beförderungsbedingungen mit ... - Cargo - Trenitalia
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9701 - 9706 Kunstgegenstände<br />
9911 Leichen<br />
9931 - 9949 Großcontainer, Wechselbehälter, Sattelauflieger, Straßenfahrzeuge<br />
der "Rollenden Landstraße", intermodale Ladeeinheiten etc.<br />
12<br />
b) für Stoffe und Gegenstände, die in der Anlage zur RID (Anhang C der COTIF) enthalten sind<br />
und zu folgenden Klassen gehören:<br />
1. Explosive Stoffe und Gegenstände <strong>mit</strong> Explosivstoff<br />
6.2 Ansteckungsgefährliche und ekelerregende Stoffe<br />
7. Radioaktive Stoffe;<br />
c) für Gegenstände, deren Beförderung wegen ihres Umfanges, ihrer Masse oder ihrer<br />
Beschaffenheit (z.B. wegen Überschreitung des Lademaßes oder der Achslast/Lastgrenze) <strong>mit</strong><br />
Rücksicht auf die Anlagen oder Betriebs<strong>mit</strong>tel auch nur einer der beteiligten Eisenbahnen<br />
besondere Schwierigkeiten bereitet;<br />
d) für Gegenstände, deren Beförderung die Verwendung von Schutzwagen, Tiefladewagen oder<br />
Taschenwagen erfordert oder die wegen ihrer Länge die Verwendung mehrerer Wagen<br />
erfordern;<br />
f) für Stoffe und Gegenstände, deren Wert 30 EURO je kg überschreitet;<br />
g) bei Zusammenladung von Gütern, die in diesem Tarif enthalten sind <strong>mit</strong> solchen, die nicht in<br />
diesem Tarif enthalten sind;<br />
h) für übel riechende Güter und Güter, die die Wagen beschmutzen oder durch Sickern<br />
verunreinigen können;<br />
i) für Sendungen von und nach Drittländern in der direkten oder gebrochenen Durchfuhr durch<br />
Deutschland;<br />
j) für Sendungen von Straßenfahrzeugen der NHM-Positionen 8702 bis 8704 und 8706 auf<br />
Beförderungs<strong>mit</strong>teln nach CUV und von leeren Beförderungs<strong>mit</strong>teln nach CUV in<br />
Doppelstockwagen (NHM-Position 9921 und 9922), die zur Beförderung der oben genannten<br />
Güter dienen bzw. gedient haben;<br />
k) für Sendungen in Containern, ausgenommen des multimodalen Behältertransportsystems;<br />
l) für Sendungen, die nicht im Bestimmungsland verbleiben, sondern <strong>mit</strong> der Bahn oder <strong>mit</strong><br />
anderen Beförderungs<strong>mit</strong>teln nach Österreich zurückgeleitet werden;<br />
m) für Sendungen <strong>mit</strong> Wagen von mehr als 4 Achsen;<br />
n) für Sendungen <strong>mit</strong> Gegenständen <strong>mit</strong> einer Einzelmasse von 30 t und mehr<br />
o) Neuaufgaben (Reexpedition) von Sendungen<br />
4. Der Tarif kann speziell in Kundenabkommen <strong>mit</strong> den beteiligten Beförderern vereinbart werden für:<br />
a) Sendungen in geschlossenen Zügen<br />
9500.00 01.07.2006