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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Betrachten wir zunächst Investments, mittels denen ein Investor Rechte kauft<br />

bzw. verkauft.<br />

Viele Investments haben einen Finanzierungsbezug. Unternehmen und<br />

<strong>St</strong>aaten finanzieren sich u.a. durch Fremdkapital, d.h. durch Kredite (Darlehen,<br />

engl. debt), und Unternehmen darüber hinaus auch durch Eigenkapital,<br />

d.h. durch Beteiligungen (engl. equity). Rechtlich betrachtet, steht dabei auf<br />

der einen Seite ein Kapitalgeber (Investor, Anleger) und auf der anderen<br />

Seite ein Kapitalnehmer (Kapitalverwender). Der Kapitalgeber überlässt dem<br />

Kapitalnehmer Zahlungsmittel, um im Gegenzug einen Rechtsanspruch darauf<br />

zu erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt Rückflüsse, z.B. Zinsen oder<br />

Dividenden, zu bekommen. 6 Der Kapitalnehmer verkauft also Rechte, und<br />

der Kapitalgeber kauft diese Rechte, aus denen ihm später Rückflüsse aus<br />

den zur Verfügung gestellten Zahlungsmitteln zufließen sollen. Diese Art von<br />

Investments sind also Finanzierungsverträge oder, wie es auch heißt, Finanzkontrakte.<br />

7 Unternehmen können ihr Realkapital (Sach- und Wissenskapital)<br />

durch Finanzkontrakte (Eigen- oder Fremdkapital) finanzieren, und<br />

private und institutionelle Investoren können ihren Anlagebedarf durch Finanzkontrakte<br />

decken. In dieser Hinsicht sind Finanzwirtschaft und Realwirtschaft<br />

eng miteinander verzahnt. Ein Investor, der einem Unternehmen unbefristet<br />

Eigenkapital (Beteiligungskapital) zur Verfügung stellt, erhält Eigentümerrechte,<br />

vor allem Partizipation am Gewinn sowie Auskunfts- und<br />

<strong>St</strong>immrechte; 8 ein Investor, der befristet Fremdkapital (Forderungskapital)<br />

zur Verfügung stellt, erhält vom Schuldner, z.B. einem Unternehmen, Gläubigerrechte,<br />

im Wesentlichen das Recht auf Rückzahlung des überlassenen<br />

Geldbetrages zu einem bestimmten Zeitpunkt sowie das Recht auf periodi-<br />

6<br />

7<br />

8<br />

Vgl. Spremann, Klaus/ Gantenbein, Pascal: Kapitalmärkte. <strong>St</strong>uttgart, 2005, S. 4.<br />

Ibid., S. 4. Vgl. ebenso Hartman-Wendels, Th./ Pfingsten, A./ Weber, M.: Bankbetriebslehre.<br />

5. Aufl., Heidelberg, Dordrecht, London, New York, 2010, S. 98f.<br />

Becker/ Peppmeier nennen in Zusammenhang mit Beteiligungspapieren folgende Rechte,<br />

die dem Kapitalgeber zustehen: Unternehmenspolitische Rechte wie Entscheidungen über<br />

Geschäftsleiterbestellung, Gewinnverwendung oder Kapitalerhöhung; Informations- und<br />

Kontrollrechte; Rechte auf Bezug neuer Beteiligungspapiere; Erfolgsbeteiligungsanspruch<br />

sowie Recht auf Anteil am Liquidationserlös. Vgl. Becker, Paul/ Peppmeier, Arno: Bankbetriebslehre.<br />

8. Aufl., 2011, Kiehl Verlag, S. 31.<br />

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