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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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abzustreiten versucht. 203 Wir können also festhalten, dass Ulrich das Moralprinzip<br />

in Bezug auf seinen Inhalt nicht nur diskursethisch versteht, sondern<br />

auch diskursethisch begründet. Auf die philosophischen Schwierigkeiten<br />

dieses Begründungsversuchs und gewisser Differenzen gegenüber dem Konzept<br />

von Habermas brauchen wir nicht nochmals näher einzugehen, wir haben<br />

sie – soweit für unsere Zwecke erforderlich – bereits ausführlich diskutiert.<br />

204<br />

Natürlich ist auch Ulrich klar, dass Menschen trotz des Selbstwiderspruchs,<br />

in den sie geraten, wenn sie das Moralprinzip argumentativ bestreiten,<br />

unmoralisch handeln können und auch faktisch unmoralisch handeln. Die<br />

Frage nach den rationalen Motiven für die Einnahme des <strong>St</strong>andpunktes der<br />

Moral bedarf daher, wie auch bei Habermas, einer von der Begründung des<br />

Moralprinzips gesonderten Behandlung. Wir müssen uns, so Ulrich, vorgängig<br />

als Mitglieder einer moralischen Gemeinschaft verstehen wollen, d.h. wir<br />

müssen uns als achtenswerte, gute Menschen verstehen wollen, bevor wir für<br />

moralische Forderungen überhaupt ansprechbar sind. 205 In diesem Sinne gilt<br />

der „Primat des moralischen Wollens vor jedem begründbaren normativen<br />

Sollen“. 206 Dass wir prinzipiell moralisch sein wollen, liegt für Ulrich wiederum<br />

in der anthropologischen Grundbestimmung des Menschen verankert.<br />

Moralität versteht er, wie erwähnt, als Teil der Conditio humana. Dies mag<br />

zwar situations- und personenabhängig ein „schwaches Motiv zu moralischem<br />

Handeln“ sein, doch grundsätzlich, so Ulrich, könnten wir „davon<br />

ausgehen, dass jeder Mensch mit einigermassen gesunder Persönlichkeit aus<br />

seinem Bedürfnis nach Selbstachtung ebenso wie nach Zugehörigkeit zu<br />

einer – durch moralische Verbindlichkeiten zusammengehaltenen – sozialen<br />

Gemeinschaft heraus sein Leben im Prinzip nach moralischen Grundsätzen<br />

203<br />

204<br />

205<br />

206<br />

Ibid., S.83. In seiner Habilitationsschrift ist Ulrich der Ansicht, dass „die lebenspraktische<br />

Unausweichlichkeit der normativen Voraussetzungen rationaler Verständigung […] durch<br />

die Preisgabe des Letztbegründungsanspruchs nicht in Frage gestellt [wird].“ In: Ulrich, Peter:<br />

Transformation der ökonomischen Vernunft. Fortschrittsperspektiven der modernen Industriegesellschaft.<br />

3. Aufl., Bern, <strong>St</strong>uttgart, Wien, 1993, S. 285.<br />

Siehe Kapitel I.2.3.1.2 sowie I.2.3.3.<br />

Ulrich, 2008, S. 25f.<br />

Ibid., S. 25.<br />

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