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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Grundsatzes vom Primat der Ethik, der diskursethisch als Primat des verständigungsorientierten<br />

vor dem erfolgsorientierten Diskurs und wirtschaftsethisch<br />

– wie wir noch detaillierter sehen werden – als „Primat der Gesichtspunkte<br />

der Lebensdienlichkeit vor der Logik des Marktes“ 190 verstanden<br />

wird, gehört zu einer der Hauptmerkmale der Ethik bzw. Wirtschaftsethik<br />

Ulrichs. Die Frage, wie sich dieser Primat rechtfertigen lässt, ist also zentral<br />

für das Verständnis und die argumentative Belastbarkeit des Ansatzes der<br />

integrativen Wirtschaftsethik. Dabei geht es im Kern darum, wie sich die<br />

Kategorizität moralisch legitimer Ansprüche begründen lässt. Mit anderen<br />

Worten: Was ist das, was es uns von einem <strong>St</strong>andpunkt der Vernunft aus<br />

betrachtet als rational erscheinen lässt, moralisch legitimen Pflichten unbedingt,<br />

d.h. selbst dann, wenn es uns zum Nachteil gereicht und sie mit unseren<br />

Einzelinteressen konfligieren, nachzukommen? In Bezug auf das von<br />

Ulrich diskursethisch postulierte universalistisch-egalitäre Moralprinzip bedeutet<br />

das weiterhin, dass alle Menschen gegenüber allen die moralische<br />

Forderung erheben können, moralische Pflichten unbedingt einzuhalten.<br />

Kommt jemand einer moralischen Verpflichtung nicht nach, hat jeder das<br />

begründete moralische Recht, ihm gegenüber mit dem moralischen Gefühl<br />

der Empörung zu reagieren. Ulrich selbst erhebt den Anspruch, dass das<br />

universal gültige Moralprinzip „argumentativ von niemanden bestritten werden<br />

kann.“ 191 Doch wie kann er diesen Anspruch einlösen?<br />

Wir hatten gesehen, dass die <strong>St</strong>ärke des Kontraktualismus als einer<br />

posttheonomen Moralkonzeption gerade darin besteht, hierfür eine plausible<br />

Antwort zu geben: Es ist rational zwingend, moralisch bzw. moralanalog zu<br />

handeln, weil es im eigenen Interesse liegt. Die Motivation zum<br />

Moralischsein und die Begründung des unbedingten Verpflichtetseins moralischer<br />

Normen lassen sich im Kontraktualismus mit derselben instrumentellen<br />

Rationalitätslogik begründen. Allerdings bezieht sich der beschriebene<br />

Interessensvorteil nur auf die Mitglieder der moralischen Gemeinschaft und<br />

nicht von vorneherein auf alle Menschen. Die Schwächeren in einer Gesellschaft<br />

werden vom Schutz der Moral ausgeklammert. Diese Vorstellung von<br />

190<br />

191<br />

Ibid., S. 18.<br />

Ibid., S. 45.<br />

75

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