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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Weise jedermann in gleichem Mass zuzusprechen sind.“ 173 Ulrich nennt das<br />

gefundene Moralprinzip auch den „Grundsatz universaler moralischer Achtung<br />

und Reziprozität zwischenmenschlicher Ansprüche“ 174 oder – gleichbedeutend<br />

– das Moralprinzip der „unbedingten wechselseitigen Achtung aller<br />

Personen“. 175 Es stelle das „einzige allgemeingültige Moralprinzip dar, das<br />

vom Vernunftstandpunkt der Moral aus definierbar“ sei. 176 Ulrich, so können<br />

wir ein Zwischenfazit ziehen, gewinnt das Moralprinzip also aus dem, was er<br />

die normative Logik der Zwischenmenschlichkeit nennt. In Bezug auf den<br />

Inhalt des Moralprinzips liegen Ulrich und Habermas nahe beieinander. Beide<br />

argumentieren für eine universalistisch-egalitäre Moralkonzeption, bei der<br />

die Gültigkeit moralischer Ansprüche durch eine jeweils spezifische Form<br />

eines unparteilichen Verallgemeinerbarkeitstests überprüft wird.<br />

Das von Ulrich formulierte universalistisch-egalitäre Moralprinzip impliziert<br />

zum einen die Ablehnung des (kontraktualistischen) Machtprinzips als<br />

eines Moralprinzips: Die Moral habe die Schwächeren zu schützen, 177 denn<br />

der Mensch habe einen unbedingt zu achtenden „Eigenwert“ 178 und eine unantastbare<br />

„Würde“ 179 . Eine moralische Haltung (Gesinnung) zu haben, bedeutet<br />

für Ulrich daher nichts anderes, „als dass moralische Gründe als wesensgemäß<br />

vorrangig gegenüber Motiven des Eigeninteresses anerkannt<br />

werden.“ 180 Aus diesem Grund impliziert das Moralprinzip zum anderen den<br />

„Primat der Ethik (genauer: des moralischen Gesichtspunktes) vor allen<br />

anderen möglichen Gesichtspunkten […]“ 181 sozialen Handelns. Die Verfolgung<br />

von Einzelinteressen sei zwar moralisch erlaubt, aber sie stehe unter der<br />

„normativen Bedingung ihrer Legitimität.“ 182<br />

173<br />

174<br />

175<br />

176<br />

177<br />

178<br />

179<br />

180<br />

181<br />

182<br />

Ibid., S. 50.<br />

Ibid., S. 50.<br />

Ibid., S. 61.<br />

Ibid., S. 50.<br />

Ibid., S. 32.<br />

Ibid., S. 73, Hervorhebung durch KS.<br />

Ibid., S. 46, Hervorhebung durch KS.<br />

Ibid., S. 63.<br />

Ibid., S. 63f.<br />

Ibid., S. 89.<br />

73

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