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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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schließt, vernünftig ist, moralisch zu handeln.“ 117 Damit ist die entscheidende<br />

Weichenstellung vollzogen und die Begründungsstrategie moralischer Normen<br />

vorgezeichnet: Dass es vernünftig ist, moralisch zu handeln, kann jetzt<br />

nur noch den Sinn haben, dass es primär im eigenen Interesse liegt, moralisch<br />

zu handeln, d.h. zugunsten anderer zu handeln, auch wenn es – auf<br />

einer anderen Ebene – , den eigenen Interessen in einer konkreten Situation<br />

widersprechen sollte. 118 Wie aber ist das möglich?<br />

Anders als Kant versteht <strong>St</strong>emmer das moralische Müssen, das in moralischen<br />

Musssätzen wie „Du musst Versprechen halten“ zum Ausdruck<br />

kommt, nicht als ein kategorisches Müssen, das von jedem Wollen unabhängig<br />

ist, sondern als ein „auf ein Wollen relatives und damit ein bedingtes<br />

Müssen.“ 119 Dieses wollensrelative Verständnis des moralischen Müssens ist<br />

eine Konsequenz aus der Zurückweisung des Kantischen Vernunftbegriffs<br />

und der Fundierung der Moral auf Basis unseres Wollens. Moralische Normen<br />

lassen sich im kontraktualistischen Verständnis nur in Rekurs auf die<br />

Einzelinteressen der Handelnden begründen. Deshalb kann <strong>St</strong>emmer sagen:<br />

„Wo keine Wünsche, da auch keine Werte. Letztes Endes gibt es also nur<br />

eines, nämlich Wünsche.“ 120<br />

Gegenüber dem moralischen Skeptiker muss <strong>St</strong>emmer nun zeigen, dass es<br />

zwingend in dessen Interesse liegt, moralisch zu handeln. Und dies ist dann<br />

der Fall, so <strong>St</strong>emmer, „wenn er für das, was er gibt, etwas bekommt, das ihm<br />

wertvoller ist als das, was er gibt.“ 121 Beispielsweise kann man auch dem<br />

moralischen Skeptiker, wie jedem Menschen, unterstellen, dass er nicht verletzt<br />

werden will. Er wird anderen dann das moralische Recht zuerkennen, sie<br />

nicht zu verletzen, wenn diese im Gegenzug die korrelierende moralische<br />

Verpflichtung eingehen, ihn nicht zu verletzen. 122 Der moralische Skeptiker<br />

schließt also einen Kontrakt, ein Agreement, mit seinen Kooperationspart-<br />

117<br />

118<br />

119<br />

120<br />

121<br />

122<br />

Ibid., S. 25.<br />

Vgl. ibid., S. 38.<br />

Ibid., S. 63, Hervorhebung durch KS.<br />

Ibid, S. 26. Näher erläutert <strong>St</strong>emmer seine These in: <strong>St</strong>emmer, P.: Gutsein. In: Zeitschrift für<br />

philosophische Forschung 51, 1997, S. 65-92.<br />

<strong>St</strong>emmer, 2000, S. 81.<br />

Ibid., S. 82.<br />

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