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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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keit überprüfen kann, aber im Falle von Normenkollisionen zwischen verschiedenen,<br />

bereits als gültig erwiesenen Normen nicht entscheiden kann,<br />

welcher moralischen Norm in einem konkreten Anwendungsfall Priorität<br />

einzuräumen ist. Aufgrund dieser Problematik führt die Diskursethik neben<br />

dem Argumentationstypus der Begründung von Normen einen zweiten ein,<br />

der die „Anwendung von Normen“ regelt. 88 In Anwendungsdiskursen ist es<br />

das „Prinzip der Angemessenheit“ 89 , das Normenkonflikte in konkreten Anwendungsfällen<br />

lösen soll. Erst beide Prinzipien zusammen – der<br />

Universalisierungsgrundsatz und das Prinzip der Angemessenheit – erschöpfen,<br />

so Habermas, die Idee der Unparteilichkeit. 90<br />

Eine letzte zentrale Einschränkung sei erwähnt: Im Gegensatz zu Kants<br />

Überzeugung, dass die reine Vernunft praktisch werden könne, d.h. dass die<br />

praktische Vernunft den Willen zwingend bestimmen könne, gesteht Habermas<br />

der kommunikativen Vernunft 91 keine bzw. nur eine schwache<br />

motivationale Kraft zu: „Das Moralprinzip übernimmt nur die Rolle einer<br />

Argumentationsregel für die Begründung moralischer Urteile; als solche kann<br />

es weder zum Eintritt in moralische Argumentationen verpflichten, noch zur<br />

Befolgung moralischer Einsichten motivieren.“ 92 Moralische Einsichten, so<br />

Habermas, führen nur die „schwach motivierende Kraft guter Gründe“ mit<br />

sich. 93 Dass sich der Wille aber auch gegen moralische Einsichten entscheiden<br />

kann und nicht – wie Kant es dachte – von ihnen genötigt wird, wertet<br />

Habermas als positives Zeichen der Autonomie (Selbst-Gesetzgebung) des<br />

Menschen. 94 Die Frage, warum man überhaupt moralisch sein solle, d.h.<br />

88<br />

89<br />

90<br />

91<br />

92<br />

93<br />

94<br />

Ibid., S. 200f.<br />

Ibid., S. 203.<br />

Ibid., S. 203.<br />

Unter „kommunikativer Vernunft“ versteht Habermas diejenige Vernunft, die auf Einvernehmlichkeit<br />

auf Basis einer intersubjektiven Anerkennung von Geltungsansprüchen aus ist.<br />

Die kommunikative Vernunft erstreckt sich dabei auf die Geltungsansprüche von assertorischer<br />

Wahrheit, subjektiver Wahrhaftigkeit und normativer Richtigkeit und reicht insofern<br />

über den Bereich des Moralischen hinaus. Vgl. Habermas, 1983, S. 68, sowie Habermas,<br />

1991, S. 262.<br />

Habermas, 1991, S. 197.<br />

Ibid., S. 197.<br />

Ibid., S. 198.<br />

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