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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Aus moralischer Sicht betrachtet, ist also grundsätzlich auch das Engagement<br />

nur auf ein Anlageuniversum anzuwenden, das moralkonform ist; andernfalls<br />

sind die korrespondierenden Investments als moralwidrig zu missbilligen<br />

(mit Ausnahme des beschriebenen Sonderfalles, wo sie moralfrei sein können).<br />

Wie auch der Best-in-Class-Ansatz und das themenorientierte Positivscreening,<br />

so ist also auch das Engagement mit moralisch orientierten Ausschlusskriterien<br />

zu kombinieren, um zu moralkonformen Investments zu<br />

gelangen, die, gemäß dem Primat der Ethik, moralisch geboten sind (sofern<br />

überhaupt investiert wird).<br />

Kommen wir nun zu der Frage, wie das ideell orientierte Wirkungspotential<br />

einzuschätzen ist, durch den Engagement-Ansatz Unternehmen zu einer<br />

nachhaltigeren Wirtschaftsweise zu bewegen. Aus dem beschriebenen multiplen<br />

Engagement-Instrumentarium geht klar hervor, dass es als hoch zu<br />

bewerten ist. Denn durch den dialogischen Ansatz können Investoren direkt,<br />

themenspezifisch und langfristig auf die investierten Unternehmen Einfluss<br />

nehmen. Und über die Ausübung ihrer <strong>St</strong>immrechte auf Hauptversammlungen<br />

haben sie bei Aktieninvestments sogar die Möglichkeit, nachhaltigkeitsrelevante<br />

Entscheidungen herbeizuführen, die für das Unternehmen rechtlich<br />

bindend sind. Im diesem Fall besteht nicht nur eine interventionistische, sondern<br />

nahezu eine deterministische Kausalität – nahezu, weil das Unternehmen<br />

dennoch anders handeln kann, allerdings begeht es dann einen Rechtsverstoß.<br />

Der faktische Wirkungsgrad ist allerdings meist sehr gering. Das<br />

Engagement führt nicht zwangsläufig zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise<br />

von Unternehmen. In vielen Fällen ist die Höhe der Unternehmensbeteiligung,<br />

d.h. die Höhe der Vermögenswerte, die hinter dem Engagement<br />

stehen, zu gering, um beispielsweise nachhaltigkeitsbezogene Tagesordnungspunkte<br />

auf die Agenda einer Hauptversammlung setzen, eine außerordentliche<br />

Hauptversammlung einberufen oder Mehrheitsbeschlüsse herbeiführen<br />

zu können. Aus demselben Grund wird ein angedrohtes Desinvestment<br />

als ultima ratio zumeist nur eine geringe Wirkung auf Unternehmens-<br />

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