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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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moralwidrig, unabhängig davon, ob die Engagement-Handlungen moralkonform<br />

sind oder nicht.<br />

Doch zweitens könnten die Investoren selbst den Einwand, ihre Investments<br />

seien moralwidrig, weil sie in Unternehmen investierten, die moralwidrig<br />

handelten, entkräften, wenn sich im Einzelfall zum einen nachweisen<br />

lässt, dass ihre Investitionshandlungen faktisch wirkungslos auf die Handlungsspielräume<br />

der Unternehmen geblieben sind – etwa weil sie die Aktien<br />

über den Sekundärmarkt gekauft haben und aufgrund der geringen Anteile,<br />

die sie erworben haben, eine preisbeeinflussende Wirkung ausgeschlossen<br />

werden kann sowie die Aktienkäufe mangels Bekanntheit der Investoren auch<br />

nicht als „Leuchtturm“-Investments gelten können etc. – und wenn zum anderen<br />

die Investoren auch eine passive Förderung der investierten Unternehmen<br />

dadurch ausschließen, dass sie solange auf Dividendenzahlungen und<br />

sonstige Erlöse aus den Aktien verzichten (oder diese beispielsweise spenden),<br />

bis die Unternehmen wieder als moralkonform zu beurteilen sind. Auf<br />

diese Weise existieren weder aktiv noch passiv wirksame Verbindungsglieder<br />

zwischen der Ebene des Investments und der Ebene der investierten Unternehmen.<br />

Die Investitionshandlung hat die moralwidrigen Handlungen der<br />

Unternehmen also in keine Weise ermöglicht, erleichtert oder sonst wie unterstützt,<br />

und die Investoren können aus den moralwidrigen unternehmerischen<br />

Handlungen auch keinen Nutzen ziehen. In solch einem Fall müsste<br />

man sagen, dass zwar das Unternehmen weiterhin moralwidrig handelt, aber<br />

die Investitionshandlung moralisch gewissermaßen ins Leere läuft, weil ihr<br />

die moralische Beurteilungsgrunde entzogen wurde. Die Investitionshandlung<br />

ist dann sowenig als moralwidrig zu bezeichnen wie das Lesen eines<br />

Berichtes über ein Unternehmen, das korrupt handelt. Der Lesevorgang ist<br />

genauso moralfrei wie es das Investment ist, denn es gibt hier keine Handlung<br />

zugunsten oder zuungunsten anderer, die aber notwendig wäre, um eine<br />

Handlung überhaupt moralisch beurteilen zu können.<br />

Wenn die beiden genannten Voraussetzungen gegeben sind, könnten Investoren<br />

zu Recht behaupten, dass ihre Investments nicht moralwidrig seien,<br />

obgleich die investierten Unternehmen moralwidrig handelten, jedenfalls<br />

solange, bis der „Engagement-Turn-Around“ zum Erfolg führt. Vor allem für<br />

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