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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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sie durch die Interventionspraxis des Engagements die Absicht verfolgen, sie<br />

zu moralkonformem, insbesondere zu langzeitverantwortlichem, Handeln zu<br />

bewegen. Die Behauptung, das Engagement sei moralwidrig, wenn auch nur<br />

bezogen auf den geschilderten Fall, ist sicherlich kontraintuitiv, dennoch<br />

scheint sie vor dem Hintergrund unserer bisherigen Überlegungen plausibel<br />

zu sein. Denn unsere zentrale Einsicht war, dass Investments vor allem in<br />

Rekurs auf die Handlungen der korrespondierenden Investmentobjekte moralisch<br />

beurteilungsfähig sind. 146 Wenn beispielsweise ein Unternehmen moralwidrig<br />

handelt, dann ist auch das Investment, das in dieses Unternehmen<br />

investiert, als moralwidrig zu missbilligen. Die Begründung für die Möglichkeit<br />

der moralischen Beurteilungsfähigkeit von Investments war, dass Investments<br />

Handlungen auf Ebene der investierten Unternehmen ermöglichen<br />

oder wahrscheinlicher machen können, die ihrerseits moralkonform oder<br />

moralwidrig sind. Auf diese Weise können Investments die Handlungen ihrer<br />

korrespondierenden Investmentobjekte kausal beeinflussen. Und selbst wenn<br />

es zu keiner – in unserem Sinne definierten – aktiven Förderung kommt, weil<br />

die Investitionshandlung auf Ebene der investierten Unternehmen faktisch<br />

wirkungslos geblieben ist, besteht noch ein passives, moralisch relevantes<br />

Verbindungsglied zwischen der Ebene der Investments und der Ebene der<br />

Investmentobjekte; denn die Investoren werden zu passiven Nutznießern,<br />

etwa durch Dividendenausschüttungen, die von den investierten Unternehmen<br />

moralkonform oder moralwidrig erwirtschaftet wurden. Das entsprechende<br />

Investment bleibt also moralisch beurteilungsfähig. Die moralische<br />

Beurteilung der Investitionshandlung ist dabei von der Motivation sowohl der<br />

Unternehmensvertreter, so und so zu handeln, als auch von der Motivation<br />

des Investors völlig unabhängig. Zwar kann auch die Motivation eines Handelnden<br />

moralisch beurteilt werden, aber für die moralische Beurteilung<br />

seiner Handlung ist sie irrelevant. – Vor diesem Hintergrund ist es konkludent<br />

zu behaupten, dass Investments in Unternehmen, die moralwidrig handeln,<br />

selbst moralwidrig sind und Investoren, die so investieren, moralische<br />

Normen verletzen, auch wenn sie die moralisch lobenswerte Motivation ha-<br />

146<br />

Siehe Kapitel II.7.2.1.<br />

387

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