23.11.2013 Aufrufe

Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

könnte; denn die moralische Rationalität ist prioritär zu einer ökonomischen<br />

Rationalität, die ausschließlich am Kriterium der Effizienz orientiert ist: „Legitimität<br />

kommt vor Erfolg.“ 107 Hingegen ist die Einschränkung des Investmentuniversums<br />

durch eine Negativselektion auf Basis von moralischen<br />

Idealen und eine daraus prognostizierte Renditeminimierung nicht moralisch<br />

geboten, sondern seitens der Anleger freiwillig; denn die Verfolgung moralischer<br />

Ideale ist nicht moralisch verpflichtend, sondern bloß moralisch wünschenswert.<br />

Versteht man etwa den Ausschluss von Unternehmen der Tabak-<br />

, Alkohol- oder Glücksspielbranche nicht als moralisch geboten, sondern nur<br />

als moralisch empfehlenswert, weil diese Branchen bloß moralisch anstößig,<br />

aber nicht moralwidrig sind, dann kann ein (konventioneller) Anleger, der<br />

durch ihren Ausschluss eine Renditeminimierung fürchtet, diese Branchen<br />

wieder in sein Anlageuniversum aufnehmen, ohne mit moralischer Empörung<br />

seitens der Mitglieder der moralischen Gemeinschaft rechnen zu müssen. 108<br />

Doch für einen supererogatorischen Investor, der spezifische moralisch anstößige<br />

Investmentobjekte exkludiert, um diese zu sanktionieren, ist es nahezu<br />

irrelevant, wenn ihm daraus ein finanzieller Nachteil erwachsen sollte;<br />

denn er wendet das nachhaltige Negativscreening ja gerade aus vorrangig<br />

ideellen Gründen an. Nur konventionelle Investoren würden moralisch anstößige<br />

Investments nicht aus ihrem Investmentuniversum ausschließen wollen,<br />

sofern damit finanzielle Nachteile verbunden sein könnten, denn sie wollen<br />

vorrangig finanzielle Ziele auf moralkonforme Weise erreichen. Doch für<br />

beide gilt, dass der Ausschluss moralisch anstößiger Investmentobjekte nicht<br />

moralisch verpflichtend ist, er kann nur freiwillig sein.<br />

Es gibt allerdings auch den Fall, wo Investmentmanager aus finanziellen<br />

Gründen Investmentobjekte aus ihrem Anlageuniversum ausschließen, die<br />

auch aus ethischen Gründen ausgeschlossen werden. Die Investmentmanager<br />

107<br />

108<br />

Ulrich, 2008, S. 90.<br />

Vor diesem Hintergrund kann man Investments in die erwähnten „sin-stocks“, die in ihrer<br />

Anlagestrategie aus finanziellen Gründen in diejenigen Branchen investieren, die üblicherweise<br />

auf der Liste der ethischen Ausschlusskriterien stehen (Tabak, Alkohol, Glücksspiel),<br />

zwar als moralisch anstößig, aber eben nicht als „Sünde“, d.h. nicht als moralisch verboten,<br />

beurteilen.<br />

349

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!