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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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orientierte Ausschlüsse). Der Ausschluss von moralwidrigen Investments ist<br />

moralisch verpflichtend, auch wenn dadurch finanzielle Nachteile zu erwarten<br />

sind. Der Ausschluss von Investments aus finanziellen Gründen ist hingegen<br />

moralisch nicht verpflichtend, er ist moralisch erlaubt (indifferent).<br />

Supererogatorische Investoren wollen hingegen nicht bloß ihre moralische<br />

Integrität wahren, indem sie in ein um moralwidrige Investments bereinigtes<br />

moralkonformes Anlageuniversum investieren, sie wollen das Negativscreening<br />

darüber hinaus auch dazu verwenden, um moralwidrige oder<br />

moralisch anstößige Investmentobjekte finanziell zu sanktionieren. Eine<br />

Sanktion durch Exklusion soll die Finanzierungskosten der Investmentobjekte<br />

indirekt erhöhen. Das primär ideell orientierte Ziel ist also nicht, Investmentobjekte<br />

auszuschließen, die moralwidrig sind, um die eigene moralische<br />

Integrität zu wahren, sondern Investmentobjekte, die moralwidrig oder moralisch<br />

anstößig sind, auszuschließen, um sie finanziell zu benachteiligen. In<br />

Bezug auf die moralwidrigen Investments führt das jedoch zum Ausschluss<br />

derselben Investments, allerdings aus unterschiedlichen Motiven. Wir nennen<br />

ein ideell orientiertes Negativscreening ein „nachhaltiges Negativscreening“.<br />

Da es gemäß unserem Sprachgebrauch von „nachhaltig“ zugleich auch moralkonform<br />

sein muss, inkludiert es das konventionelle Negativscreening,<br />

geht aber, wie gesagt, darüber hinaus, indem es zusätzlich ideell orientierte<br />

Ausschlusskriterien verwendet, die zu einem Ausschluss von moralwidrigen,<br />

aber auch von moralisch anstößigen (suberogatorischen) Investments führen<br />

können. Letztere sind Investments, die moralisch schlecht, aber nicht moralisch<br />

verboten sind. 104 Ihr Ausschluss ist daher nicht moralisch verpflichtend.<br />

Werden auch sie aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, so besteht es aus<br />

moralkonformen konventionellen Investments (durch den Ausschluss von<br />

moralwidrigen Investments) und zwingend auch aus nachhaltigen Investments<br />

(durch den Ausschluss von moralisch anstößigen Investments). Es ist<br />

also möglich, auch mit dem nachhaltigen Negativscreening zu einem Anla-<br />

104<br />

Im Bereich zwischenmenschlicher Verhaltensweisen kann man beispielsweise Unhöflichkeit<br />

als moralisch anstößig, aber nicht als moralisch verboten klassifizieren. Wer unhöflich gegenüber<br />

anderen ist, verletzt keine moralische Norm.<br />

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