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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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und dafür moralbezogene Ausschlusskriterien miteinbeziehen müssen, werden<br />

sie mit ihren Kunden grundsätzlich über die moralischen Aspekte des<br />

<strong>Investieren</strong>s sprechen. Im weiteren Verlauf der Kundenbeziehung wird dies<br />

selten vorkommen, weil das definierte Investmentuniversum idealiter nur<br />

moralkonforme Investments zulässt (den Fall einer moralbezogenen Verschlechterung<br />

von Einzelinvestments ausgenommen). Anlageberater und<br />

Anleger können sich also primär um den finanziellen Erfolg der Investments<br />

kümmern. Das entbindet die Anlageberater aber nicht von ihrer Pflicht, sich<br />

über die moralische Güte der empfohlenen Investments weiterhin zu informieren<br />

und sie zu überwachen. Doch diese Dienstleistung kann im Hintergrund<br />

erfolgen und sogar an Dritte, wie etwa Nachhaltigkeitsratingagenturen,<br />

ausgelagert werden.<br />

Abschließend haben wir dafür argumentiert, dass Anlageberatern auch<br />

zugemutet werden kann, Anleger durch Erfüllung moralischer Informations-,<br />

Empfehlungs- und Aufklärungspflichten zu befähigen, moralkonform zu<br />

investieren, u.a. weil die Erbringung dieser Pflichten lehr- und lernbar ist.<br />

Anlageberater müssen allerdings ihrerseits durch „institutionelle Rückenstützen“<br />

befähigt werden, Transparenz in die moralische Dimension von Investmentobjekten<br />

und Finanzprodukten als Basis ihrer Empfehlungen und Aufklärungen<br />

zu erhalten.<br />

Als Fazit können wir festhalten, dass, wie bereits erwähnt, moralkonform<br />

Anleger zu beraten für Anlageberater bedeutet, sie durch moralbezogene<br />

Information, Empfehlung und Aufklärung zu ermächtigen, moralkonform<br />

investieren zu können. Diese beratungsethische Bestimmung des Begriffs der<br />

moralkonformen Anlageberatung ist auch für die Beratung zu nachhaltigem<br />

<strong>Investieren</strong> gültig. Wir haben nun Klarheit über die moralisch verbindlichen<br />

Mindestanforderungen, die jeder Investor für alle Arten des <strong>Investieren</strong>s und<br />

alle Arten von Investments gegenüber jedem Anlageberater für die Dienstleistung<br />

der Anlageberatung stellen kann. Die genannten moralischen Beratungspflichten<br />

definieren, bildlich gesprochen, den begrenzten Raum einer<br />

moralkonformen Anlageberatung, die durch eine endliche Anzahl von moralischen<br />

Anlageberaterpflichten bestimmt ist, und sie grenzen ihn zugleich ex<br />

negativo von dem prinzipiell offenen Raum einer idealkonformen Anlagebe-<br />

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