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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Teilprozesse der<br />

Anlageberatung<br />

Moralbezogene Informations-, Empfehlungs- und Aufklärungspflichten<br />

von Anlageberatern<br />

Szenario 1 (regulative Idee):<br />

Vollkommene Transparenz in die<br />

moralische Investmentdimension<br />

Szenario 2 (reale Situation):<br />

Partielle Intransparenz in die moralische<br />

Investmentdimension<br />

(1) Portfolioanalyse Kunden informieren, welche Investments<br />

in ihrem Portfolio moralwidrig<br />

sind.<br />

Zusätzlich Kunden informieren,<br />

welche Investments in ihrem Portfolio<br />

möglicherweise moralwidrig sind.<br />

(2) Anlageempfehlung<br />

Kunden nur Investments zum Kauf<br />

empfehlen, die moralkonform sind,<br />

und Investments zum Verkauf empfehlen,<br />

die moralwidrig sind.<br />

Zusätzlich Kunden darauf aufmerksam<br />

machen, dass bestimmte, zum Kauf<br />

empfohlene Investments möglicherweise<br />

moralwidrig sind.<br />

(3) Reporting Investments berichten, deren moralische<br />

Beurteilung sich von „moralkonform“<br />

auf „moralwidrig“ verschlechtert<br />

hat.<br />

Zusätzlich Investments berichten, die<br />

möglicherweise moralwidrig sind.<br />

(4) Controlling Überwachung, ob es zu Verschlechterungen<br />

in der moralischen Beurteilung<br />

von Kundeninvestments kommt,<br />

insbesondere Kontrolle von Investments<br />

mit möglichen moralwidrigen<br />

Spekulationsfolgen und von moralisch<br />

anstößigen Investments.<br />

Zusätzlich Überwachung, ob es zu<br />

Verschlechterungen in der moralischen<br />

Beurteilung von Kundeninvestments<br />

kommt, die möglicherweise<br />

moralwidrig sind.<br />

(5) Anlagerichtlinien Anlagerichtlinien empfehlen, die ein<br />

Investmentuniversum definieren, das<br />

nur moralkonforme Investments<br />

ermöglicht. Definition von dementsprechenden<br />

Ausschlusskriterien.<br />

Zusätzlich Anlagerichtlinien empfehlen,<br />

die ein Investmentuniversum<br />

definieren, das auch bloß möglicherweise<br />

moralkonforme Investments<br />

ermöglicht. Definition von dementsprechenden<br />

Ausschlusskriterien.<br />

Abb. 16: Informations-, Empfehlungs- und Aufklärungspflichten<br />

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