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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Investments beziehen, befähigt, moralkonform zu investieren. Die moralische<br />

Pflicht von Investoren, moralkonform zu investieren, korrespondiert also mit<br />

der moralischen Pflicht von Anlageberatern, Anleger zu befähigen, moralkonform<br />

investieren zu können. Mit anderen Worten: Moralkonform Anleger<br />

zu beraten, heißt für Anlageberater, sie zu ermächtigen, moralkonform investieren<br />

zu können.<br />

Diese These haben wir anhand einer beratungsethischen Analyse des Anlageberatungsprozesses<br />

inhaltlich konkretisiert. Dabei haben wir uns aus<br />

Gründen der Komplexitätsreduktion auf den (verallgemeinerbaren) Fall konzentriert,<br />

bei dem ein konventioneller Investor konventionell investiert und<br />

von einem „klassischen“ Anlageberater beraten wird, der sich, wie auch der<br />

konventionelle Investor, als Wirtschaftsbürger versteht. Wir haben die verschiedenen<br />

moralbezogenen Informations-, Empfehlungs- und Aufklärungspflichten<br />

von Anlageberatern für die Analyse von Kundenportfolios, für Neuanlage-<br />

und Umschichtungsempfehlungen, für das Vermögensreporting und<br />

-controlling sowie die Konzeption von Anlagerichtlinien inklusive der strategischen<br />

Asset Allocation identifiziert. Sie sollen die Anleger befähigen,<br />

moralkonform, d.h. nicht moralwidrig, zu investieren. Bei dieser beratungsethischen<br />

Prozessanalyse haben wir jeweils zwei „Informationsszenarien“<br />

unterschieden: Im ersten Szenario unterstellten wir eine ideale Welt vollkommener<br />

Transparenz in die moralische Dimension von Investments – sie ist als<br />

eine Art regulative Idee im Sinne Kants anzustreben –, im zweiten Szenario<br />

gingen wir von einer unvollkommenen Welt partieller Intransparenz in die<br />

moralische Dimension von Investments aus – sie spiegelt die reale Situation<br />

wider, in der wir uns befinden. Nachfolgende Übersicht (Abb. 16) fasst die<br />

analysierten moralbezogenen Beratungspflichten für jeden Teilprozess der<br />

Anlageberatung sowohl für das erste als auch das zweite Szenario zusammen.<br />

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