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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Anlageberaterpflicht ist, Anleger beratend zu befähigen, nachhaltig, insbesondere<br />

in nachhaltige Investments, zu investieren.<br />

Um jedoch sagen zu können, wodurch sich eine moralkonforme Anlageberatung<br />

auch für nachhaltiges <strong>Investieren</strong> auszeichnet, haben wir unsere<br />

beratungsethische Reflexion nicht abgebrochen, sondern fortgeführt. Denn<br />

wir haben zwar gesehen, dass Anlageberater nicht moralisch dazu verpflichtet<br />

sind, Anleger über deren ideelle Investmentziele zu befragen, doch wenn<br />

Anleger ihre Investmententscheidungen an moralischen Idealen orientieren<br />

wollen, dies ihrem Berater kommunizieren und dieser befähigt ist, auch<br />

supererogatorische Investoren zu beraten, dann sollte, von einem moralischen<br />

<strong>St</strong>andpunkt aus betrachtet, auch diese Anlageberatung, ebenso wie die konventionelle,<br />

moralkonform sein. Und dann stellt sich auch in Bezug auf die<br />

Beratung zu nachhaltigem <strong>Investieren</strong> die Frage, welchen moralischen Ansprüchen<br />

Anlageberater hier zu genügen haben. Die moralischen Pflichten<br />

von Anlageberatern sind unabhängig davon, welche Art des <strong>Investieren</strong>s,<br />

welche Investments und welche Investorentypen sie beraten. Die Pflichten<br />

von Anlageberatern hinsichtlich einer moralkonformen Anlageberatung beziehen<br />

sich auf alle Arten des <strong>Investieren</strong>s – ökonomistisches, konventionelles<br />

und nachhaltiges –, auf alle Investments – konventionelle und nachhaltige<br />

– und auf alle Investorentypen – ökonomistische, konventionelle und<br />

supererogatorische – gleichermaßen.<br />

Ausgehend von der zentralen Einsicht, dass alle Investoren moralisch dazu<br />

verpflichtet sind, moralkonform zu investieren, haben wir in Bezug auf<br />

professionelle private und institutionelle Anleger gesehen, dass diese befähigt<br />

sind, moralkonform zu investieren, wenn ihnen die moralische Dimension<br />

von Investments transparent ist. Sie sind dann ermächtigt, sich selbst beraten<br />

zu können, moralkonform zu investieren. Sie benötigen nicht zwingend einen<br />

Anlageberater, sondern können selbst die moralische Investmentverantwortung<br />

tragen. Kunden jedoch, die mangels Erfahrung, Wissen oder Zeit einen<br />

Anlageberater beauftragen, können an diesen den moralischen Anspruch<br />

stellen – dem er auch unausgesprochen nachzukommen hat –, dass er sie<br />

durch Erbringung bestimmter moralisch legitimierter Informations-, Empfehlungs-<br />

und Aufklärungspflichten, die sich auf die moralische Dimension von<br />

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