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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Anlagerichtlinien<br />

(5) Zuletzt werfen wir noch einen Blick auf die Anlagerichtlinien. Anlagerichtlinien<br />

werden in der Regel für institutionelle Kunden sowie große private<br />

Kunden, etwa im Family Office-Bereich, individuell ausgearbeitet und<br />

schriftlich niedergelegt. Die Funktion der Anlagerichtlinien besteht darin, die<br />

langfristige Vermögensstrategie, d.h. den übergeordneten Zweck der Kapitalanlage<br />

(z.B. Vermögensaufbau, realer Vermögenserhalt, Bedienung von<br />

Verbindlichkeiten etc.), festzulegen. In Abhängigkeit davon und von dem<br />

jeweiligen Anlegerprofil werden Renditeziele, Risikobudgets und erwartete<br />

Ausschüttungen abgeleitet. Mit diesen und eventuell weiteren Zielparametern<br />

wird dann eine strategische Asset Allocation definiert und in den Anlagerichtlinien<br />

formuliert. Die strategische Asset Allocation beschreibt auf<br />

Marktebene – nicht auf Einzelinvestmentebene – die prozentuale Bandbreite,<br />

d.h. die Unter- und Obergrenze, am Gesamtvermögen für jede Assetklasse<br />

(Anlageklasse). Die taktische, d.h. kurzfristige, Asset Allocation realisiert<br />

dann zu einem jeweils bestimmten Zeitpunkt eine konkrete prozentuale Quote<br />

pro Assetklasse im Rahmen der vorgegebenen langfristigen Ausrichtung.<br />

Die taktische Asset Allocation ändert sich also im Zeitverlauf abhängig vom<br />

Marktumfeld, wohingegen die strategische Asset Allocation langfristig unverändert<br />

bleiben soll. 83 Nur die strategische Asset Allocation wird in den<br />

Anlagerichtlinien fixiert. Darüber hinaus können in den Anlagerichtlinien<br />

noch bestimmte Teilanlageklassen (Subassetklassen) genauer spezifiziert<br />

werden, z.B. Maximalquoten für Schwellenländer-Aktien oder Minimalratings<br />

für Unternehmensanleihen. Zumeist werden in den Anlagerichtlinien<br />

auch absolute oder relative Benchmarks (Vergleichsvermögen) festgelegt, die<br />

durch die mandatierten Anlageberater bzw. Vermögensverwalter übertroffen<br />

(„outperformt“) werden sollen. In den Anlagerichtlinien würden Investoren<br />

auch ihre ideellen Investmentziele, sofern vorhanden, formulieren. Die Anlagerichtlinien<br />

werden periodisch, z.B. alle zwei Jahre, überprüft und gegebenenfalls<br />

angepasst.<br />

83<br />

Vgl. Spremann, 2008, S. 15, sowie Spremann/ Gantenbein, 2005, S. 226.<br />

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