23.11.2013 Aufrufe

Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

aufklärt, informiert und berät. 78 Anzustreben ist also eine gemeinsam zwischen<br />

Anlageberater und Kunde abgestimmte wirtschaftsethisch reflektierte<br />

Systematik zur normativen Beurteilung von Investments, die advokatorisch<br />

stets auch die moralischen Rechte der von den Investments Betroffenen berücksichtigt,<br />

um so zu verallgemeinerungsfähigen moralischen Urteilen zu<br />

kommen. Es geht also gerade nicht darum, dass der Anlageberater die Wertpräferenzen<br />

des Anlegers unreflektiert übernimmt, sondern darum, sie in<br />

einem von ihm geleiteten verständigungsorientierten Diskurs wirtschaftsethisch<br />

zu reflektieren. 79 In diesem Kontext ist daher sowohl die Fachkenntnis<br />

des Anlageberaters in Bezug auf Kapitalanlagen als auch seine reflektierte<br />

Haltung als moralische Person gefragt. Mit anderen Worten: Der Anlageberater<br />

wird als ganzer Wirtschaftsbürger, d.h. als Wirtschaftssubjekt und als<br />

moralische Person, in Anspruch genommen. Denn nur wenn der Anlageberater<br />

die skizzierte wirtschaftsethische Aufklärung im Gespräch mit seinem<br />

Kunden betreibt, kann dieser auch befähigt werden, seinerseits in aufgeklärter<br />

Weise moralkonforme Investmententscheidungen zu treffen. Die beschriebene<br />

diskursive Aufklärung ist daher als moralische Pflicht des Anlageberaters<br />

zu verstehen. Wir sprechen in diesem Zusammenhang dementsprechend von<br />

einer moralbezogenen Aufklärungspflicht. Ohne sie ist die Information, dass<br />

sich im bestehenden Kundenportfolio moralwidrige Investments befinden,<br />

gewissermaßen eine „tote“ Information, denn sie kann nicht handlungsmotivierend<br />

auf den Anleger wirken.<br />

Es wird allerdings noch zu hinterfragen sein, ob diese moralische Aufklärungspflicht<br />

dem Berater zugemutet werden darf oder ob sie ihn nicht überfordert,<br />

denn sie fragt nach ganz anderen Fähigkeiten als rein investmentbe-<br />

78<br />

79<br />

In Bezug auf das Verhältnis zwischen Fondsanbieter und Anleger sprechen Thielemann/<br />

Ulrich im selben Grundverständnis von einem Verhältnis des „kritischen, wechselseitigen<br />

Respekts“ und einem „diskursiven Verhältnis zweier mündiger Seiten“. Thielemann, Ulrich/<br />

Ulrich, Peter: Brennpunkt Bankenethik: Der Finanzplatz Schweiz in wirtschaftsethischer<br />

Perspektive. Bern, <strong>St</strong>uttgart, Wien, 2003, S. 146.<br />

Thielemann/ Ulrich kritisieren in diesem Zusammenhang das „subjektivistische Ethikverständnis“<br />

der Banken und betonen, dass „Ethik keine Präferenz neben anderen ist, sondern<br />

der Inbegriff des normativ Richtigen und insofern Verbindlichen. […] Wer wahrhaft an der<br />

Ethik interessiert ist, der hat nicht bloss Präferenzen, sondern Prinzipien.“ Ibid., 2003, S.<br />

144f.<br />

294

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!