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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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und analysieren, welche Investments moralkonform und welche Investments<br />

moralwidrig sind. Der Anlageberater ist dann moralisch dazu verpflichtet,<br />

seinen Kunden auf die Investments aufmerksam zu machen, die moralwidrig<br />

sind. Hier liegt also eine moralische Informationspflicht des Anlageberaters<br />

gegenüber seinem Kunden vor. Sie bezieht sich nicht auf die finanzielle,<br />

sondern auf die moralische Dimension der Investments im Kundenportfolio.<br />

Dadurch hat der Anlageberater auch die derivative Pflicht, sich über die Moralkonformität<br />

der von ihm analysierten Investments zu erkundigen, zumindest<br />

über die ex ante wissbaren moralisch relevanten Informationen. Doch<br />

auch dem Anlageberater ist dies nur zumutbar, wenn sowohl Emittenten von<br />

Finanzkontrakten als auch Finanzintermediäre über die moralische Dimension<br />

von Investments Auskunft geben, entweder weil es rechtlich vorgeschrieben<br />

ist oder weil die Marktakteure sich in verbandsmäßigen Selbstverpflichtungen<br />

darauf geeinigt haben. Auch der Anlageberater ist also auf „institutionelle<br />

Rückenstützen“ (Ulrich) angewiesen, damit das, was die moralische<br />

Gemeinschaft fordert, nämlich moralkonform zu investieren, umsetzbar ist.<br />

Nur wenn Anlageberatern Informationen über die moralische Dimension von<br />

Investments zur Verfügung stehen, sind auch sie befähigt, verantwortbar zu<br />

beraten.<br />

In einer unvollkommenen Welt partieller moralbezogener Investmentintransparenz<br />

ist es zudem die moralische Pflicht eines Anlageberaters, seinen<br />

Kunden auch auf die bereits investierten Investmentobjekte aufmerksam zu<br />

machen, die möglicherweise moralwidrig sind, weil er mangels Informationen<br />

nicht wissen kann, ob sie moralwidrig oder moralkonform sind. Der<br />

Anlageberater kann sich in diesem Szenario allerdings übergeordneter Hilfskriterien<br />

bedienen, um zumindest annäherungsweise die moralische Güte der<br />

analysierten Investmentobjekte einschätzen zu können. Er kann beispielsweise<br />

Nachhaltigkeitsratings auf Branchen- oder Länderebene hinzuziehen und<br />

das zu bewertende Investment darunter subsumieren. Das auf diesem Wege<br />

zustande gekommene moralische Urteil kann jedoch mangels vollständiger<br />

Informationen immer nur ein normatives Wahrscheinlichkeitsurteil sein.<br />

Der Anlageberater wird bei der Beurteilung der moralischen Dimension<br />

der bestehenden Kundeninvestments mit einem grundsätzlichen Problem<br />

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