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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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11.2.1 Anlageberater als Wirtschaftsbürger<br />

Wie wir Investoren als „Wirtschaftsbürger“ (Ulrich), d.h. als Wirtschaftssubjekte<br />

und moralische Personen, verstehen können, so können wir auch Anlageberater<br />

als Wirtschaftsbürger, genauer: als „Organisationsbürger“ verstehen;<br />

diese haben als angestellte Mitarbeiter eines Unternehmens, etwa einer<br />

Großbank, einerseits eine „Rollenverantwortung“ gegenüber ihrem Arbeitgeber<br />

und andererseits als Wirtschaftsbürger eine ethische „Bürgerverantwortung“.<br />

58 Die begrenzte Rollenverantwortung kann mit der unbegrenzten Bürgerverantwortung<br />

in Konflikt geraten, beispielsweise wenn das Unternehmen<br />

etwas von seinen Mitarbeitern fordert, was moralisch anstößig oder sogar<br />

moralwidrig ist. Gemäß dem Primat der Ethik kommt es dann darauf an, so<br />

können wir mit Ulrich betonen, der „unteilbaren“ und „umfassenderen Bürgerverantwortung<br />

vor der eingeschränkten Rollenverantwortung den Vorrang<br />

zu geben.“ 59 Einspruch zu erheben, ist in diesem Fall „geboten, auch wenn es<br />

Zivilcourage voraussetzt.“ 60 Damit diese aber dem einzelnen Organisationsbürger<br />

zumutbar ist und ihm nicht eine „heroische Tugendüberforderung“<br />

abverlangt, die den Mitarbeiter in scharfen Konflikt zum Unternehmen bringen<br />

könnte, bedarf es auch hier wiederum „institutioneller Rückenstützen“,<br />

etwa durch einen Betriebsrat, einen Berufs- oder <strong>St</strong>andeskodex inklusive<br />

eigenen Schiedsgerichten, durch unternehmensinterne, wirtschaftsethisch<br />

verantwortbare Organisationsstrukturen, wie etwa Kommunikationskanäle,<br />

die von allen Mitarbeitern zur kritischen Meinungsäußerung sanktionsfrei<br />

genutzt werden können, oder – als ultima ratio – durch den Druck einer kritischen<br />

Öffentlichkeit, die von moralischen Missständen im Unternehmen<br />

durch die betroffenen Mitarbeiter erfährt. 61<br />

Den Anlageberater als Wirtschaftsbürger zu verstehen, heißt also, ihn als<br />

ein moralisch integeres Wirtschaftssubjekt zu verstehen, das auch in seinem<br />

58<br />

59<br />

60<br />

61<br />

Ulrich, 2008, S. 350f., Hervorhebung durch KS.<br />

Ibid., 2008, S. 351.<br />

Ibid., 2008, S. 351.<br />

Ibid., 2008, S. 352-354.<br />

279

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