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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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nis, sein So-sein-Wollen, aufnimmt. Ein Mensch ist im moralischen Sinne<br />

dann gut, wenn „er sich so verhält, wie das normative System es gebietet, und<br />

d.h.: wie die Mitglieder der moralischen Gemeinschaft wechselseitig voneinander<br />

wollen (oder fordern), daß man ist.“ 11 Ein Konzept vom guten Menschen<br />

ist daher notwendiger Bestandteil einer Moral. Damit hängt auch die<br />

für eine Moral charakteristische Disposition zu Lob und Tadel zusammen.<br />

Lob und Tadel sind Ausdruck von Hochschätzung bzw. Geringschätzung<br />

einer Person in Bezug auf die vom Konzept eines guten Menschen wechselseitig<br />

geforderten Handlungsweisen einer Moral.<br />

Weiterhin ist es für eine Moral eigentümlich, dass die Einhaltung der moralischen<br />

Normen unbedingt gefordert wird. Man sagt auch – in Anlehnung<br />

an Kant –, dass den moralischen Normen kategorisch Folge zu leisten ist.<br />

Eine Moral fordert von jedem Mitglied der moralischen Gemeinschaft, dass<br />

es die moralischen Normen einhält, und zwar unabhängig davon, welche<br />

sonstigen Interessen es verfolgt und ob ihm die Person, zugunsten der moralisch<br />

gehandelt werden soll, sympathisch ist oder nicht. In diesem Zusammenhang<br />

spricht man auch vom Verpflichtungscharakter der Moral, d.h. die<br />

Mitglieder der moralischen Gemeinschaft verpflichten sich wechselseitig<br />

dazu, die in einer Moral geltenden moralischen Normen unbedingt einzuhalten.<br />

Aus diesem Grund kann die Person A von der Person B fordern, dass die<br />

geltenden moralischen Normen von B gegenüber A eingehalten werden.<br />

Umgekehrt kann B dies auch von A fordern. Dieses wechselseitige (reziproke)<br />

moralische Gefordertsein oder Verpflichtetsein ist ein zentrales Merkmal<br />

einer Moral. 12 Dieses moralische Verpflichtetsein kommt sprachlich in spezifischen<br />

Sollenssätzen, wie beispielsweise „Du sollst die Wahrheit sagen!“,<br />

zum Ausdruck.<br />

Eine Moral schränkt den Freiheitsraum der Mitglieder der moralischen<br />

Gemeinschaft entscheidend ein. Sie fordern kategorisch voneinander, dass<br />

moralische Gebote und Verbote (bzw. bestimmte moralische Pflichten und<br />

die ihnen korrespondierenden moralischen Rechte) einzuhalten sind. Jemand,<br />

11<br />

12<br />

Tugendhat, 1999, S. 164.<br />

Vgl. <strong>St</strong>emmer, Peter: Handeln zugunsten anderer. Eine moralphilosophische Untersuchung.<br />

Berlin, New York, 2000, S. 10.<br />

25

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