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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Aufgrund des freiwilligen Charakters nachhaltigen <strong>Investieren</strong>s kann man<br />

auch nicht sagen, es müsse Investoren zumutbar sein, in Investmentobjekte<br />

zu investieren, die mehr tun, als wozu sie moralisch verpflichtet sind. Der<br />

Begriff der Zumutbarkeit ist hier fehl am Platz. Er kann nur auf die moralisch<br />

verpflichtenden Aspekte von Investments Anwendung finden. Folglich können<br />

Investoren in Bezug auf die ideelle Dimension von Investments auch<br />

kein moralisch legitimiertes Informationsrecht im Sinne eines Wirtschaftsbürgerrechts<br />

einfordern, wie das für die moralische Dimension von Investments<br />

möglich ist. Anleger, die in nachhaltige Investments investieren wollen,<br />

können sich also nicht auf einen moralisch begründeten Rechtsanspruch<br />

auf Transparenz in die ideelle Dimension von Investments berufen. Aber es<br />

wäre wünschenswert, wenn beispielsweise Nachhaltigkeitsratings, Nachhaltigkeitsberichterstattungen<br />

oder der Europäische Transparenzkodex über die<br />

ideelle Dimension des Handelns von Emittenten (Unternehmen, <strong>St</strong>aaten etc.)<br />

bzw. über die ideelle Dimension von Anlagestrategien von Finanzprodukten<br />

(Publikumsfonds, Zertifikaten, geschlossenen Fonds etc.) informierten und<br />

auf diese Weise zumindest professionelle Investoren befähigten, nachhaltig<br />

zu investieren. Für nachhaltige Investments, die wir als moral- und idealkonforme<br />

Investments definiert haben, ergibt sich also eine Zweiteilung: in Hinsicht<br />

auf ihre moralische Dimension besteht ein moralisch begründetes Informationsrecht,<br />

in Hinsicht auf ihre ideelle Dimension besteht bloß ein Informationswunsch<br />

und Informationsbedarf, dem Marktakteure, wie etwa<br />

Anlageberater, nachkommen können, indem sie entsprechend differenzierte<br />

Dienstleistungen anbieten.<br />

Noch eine abschließende Bemerkung zur Terminologie des Ausdrucks<br />

„nachhaltiges <strong>Investieren</strong>“. Wir haben „Nachhaltigkeit“ als Verpflichtung zur<br />

Langzeitverantwortung definiert und damit den moralisch verpflichtenden<br />

Aspekt von Nachhaltigkeit betont. Zwar hat auch Nachhaltigkeit, wie wir<br />

sagten, ein ideelles Potential, doch war es uns vor allem wichtig, Nachhaltigkeit<br />

als ein im Kern moralisch verbindliches und nicht bloß als ein zwar moralisch<br />

gutes, aber ideell unverbindliches Konzept auszuzeichnen. Bei der<br />

inhaltlichen Bestimmung von „nachhaltigen Investments“ haben wir hingegen<br />

den ideellen und damit freiwilligen Aspekt betont und nachhaltige In-<br />

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