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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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<strong>St</strong>ücke am Markt und der Art der Folgen einer Börsenpreisänderung für Betroffene.<br />

Einige Berater werden aufgrund von Erfahrung und Marktgespür<br />

dazu eine grobe Einschätzung abgegeben können, aber mehr auch nicht. Ob<br />

die Transaktion zu moralwidrigen Folgen führt, lässt sich nur ex post sagen,<br />

wenn es überhaupt empirisch nachvollzogen werden kann. Anlageberater<br />

müssen hier also gegenüber Investoren mit der Kategorie des Wirkungspotentials<br />

operieren.<br />

Wir können nun ein Zwischenfazit ziehen: Bislang haben wir die Investitionshandlungen<br />

der Investoren ausschließlich aus moralischer Sicht betrachtet.<br />

Wir können festhalten, dass Investoren moralisch dazu verpflichtet sind,<br />

moralkonform zu investieren, und dass sie für die möglichen Folgen ihrer<br />

Investitionshandlungen zur Mitverantwortung gezogen werden können („folgenbasierte<br />

Verantwortung“); in jedem Fall sollten sie ihre Investitionsentscheidung<br />

verantworten können, auch wenn ihre Investitionshandlungen<br />

kausal wirkungslos geblieben sind („einstellungsbasierte Verantwortung“). 28<br />

Wir können weiterhin festhalten, dass die moralische Verpflichtung zu moralkonformen<br />

<strong>Investieren</strong> Anlegern nur zugemutet werden kann, wenn sie die<br />

moralisch relevanten Folgen ihrer Investitionshandlungen abschätzen können<br />

und wenn sie die moralische Güte der Investmentobjekte beurteilen können.<br />

Aus diesem Grund muss der moralischen Pflicht, moralkonform zu investieren,<br />

ein moralisches Recht auf Information über die genannten moralischen<br />

Gehalte von Investments korrespondieren. Dieses moralische Informationsrecht<br />

haben wir als Wirtschaftsbürgerrecht der Investoren gedeutet. Es entspricht<br />

einer moralisch begründeten Informationspflicht, einem<br />

Transparenzgebot, auf Seiten derer, die Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen<br />

emittieren (u.a. Unternehmen und <strong>St</strong>aaten), Finanzprodukte auflegen<br />

und verwalten (Finanzintermediäre, wie etwa Kapitalanlagegesellschaften)<br />

und Anleger gemäß deren individuellen finanziellen und ethischen Zielen<br />

umfassend beraten (vornehmlich Anlageberater). Es ist also eine moralische<br />

Pflicht von Emittenten von Finanzierungskontrakten, Finanzintermediä-<br />

28<br />

Siehe Kapitel III.11.1.2.<br />

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