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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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on, etwa auf Informationen zu Rendite- und Risikoerwartung, zu geplanten<br />

Ausschüttungen etc., sowie auf zumeist kontraktuell geregelte Inhalte, wie<br />

etwa Gebühren, Rückvergütungen, Haftungs- oder Kündigungsregelungen.<br />

Das moralisch begründete Informationsrecht befähigt Investoren, die möglichen<br />

Folgen ihre Investitionshandlungen und die Güte der Investmentobjekte,<br />

in die sie investieren, nicht nur finanziell, sondern auch moralisch beurteilen<br />

zu können. Es gibt nicht nur investmentbezogene finanzielle Risiken, über<br />

die Anleger aufgeklärt werden müssen, sondern auch investmentbezogene<br />

moralische Risiken, wie beispielsweise das Risiko, durch Spekulation Agrargüterpreise<br />

auf engen Märkten in die Höhe zu treiben und als ihre Folge<br />

Grundnahrungsmittel für ärmere Bevölkerungsschichten unerschwinglich zu<br />

machen. Es geht vor allem darum, die Anleger über die Risiken zu informieren,<br />

entweder durch Investitionshandlungen aktiv gegen moralische Unterlassungspflichten<br />

(negative Pflichten) zu verstoßen oder am Verstoß von<br />

Unterlassungspflichten durch das Handeln der Investmentobjekte passiv zu<br />

„partizipieren“. Ohne den moralisch legitimierten Rechtsanspruch auf Transparenz<br />

in die moralische Dimension von Investments ist die moralische Verpflichtung<br />

von Investoren, moralkonform zu investieren, nicht zumutbar, und<br />

ohne ihn könnten Investoren für ihre Investitionsentscheidungen und deren<br />

Folgen auch nicht verantwortlich gemacht werden. Das moralische Recht auf<br />

Transparenz kann sich allerdings nur auf denk- und handlungsfähige Kollektive,<br />

gegenüber denen ein Rechtsanspruch formuliert werden kann und die<br />

auch Träger von Rechten und Pflichten sein können, beziehen. Es kann sich<br />

beispielsweise nicht auf Sachwerte beziehen. Das Recht auf Transparenz in<br />

die moralische Dimension von Investments soll Investoren befähigen, sich<br />

ein moralisches Urteil über ihre potentiellen Investments bilden zu können.<br />

Das Transparenzgebot lässt sich auf drei Ebenen verorten, die aufeinander<br />

aufbauen: Auf der ersten Ebene kann es gegenüber Investmentobjekten,<br />

vor allem gegenüber Unternehmen und <strong>St</strong>aaten, die Finanzkontrakte zur<br />

Eigenkapital- oder Fremdkapitalfinanzierung emittieren, artikuliert werden;<br />

auf der zweiten Ebene kann es gegenüber Finanzintermediären, die Finanzprodukte,<br />

wie etwa Publikumsfonds oder Zertifikate, auflegen, die in die von<br />

den Investmentobjekten emittierten Finanzkontrakte oder direkt in Sachwerte<br />

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