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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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11.1.3 Moralische Zumutbarkeit und Transparenzrechte<br />

Die moralische Verpflichtung, durch Investments nicht gegen moralische<br />

Normen zu verstoßen, sowie die Übernahme von Verantwortung für ihre<br />

Investments muss den Investoren jedoch auch zumutbar sein. Und sie ist<br />

ihnen nur zumutbar, wenn sie zum einen abschätzen können, welche moralisch<br />

relevanten Folgen und Nebenwirkungen ihre Investitionshandlungen im<br />

Einzelfall bewirken können und, sofern möglich, wie hoch die Wahrscheinlichkeit<br />

ist, dass sie faktisch eintreten; und wenn sie zum anderen einen Einblick<br />

in die moralische Güte (moralische Qualität) der Handlungen der Investmentobjekte<br />

bzw. der Produkte und Dienstleistungen, die sie anbieten,<br />

haben. 19 Sie müssen also sowohl beurteilen können, welche moralisch relevanten<br />

Folgen ihre Investitionshandlungen wahrscheinlich hervorrufen als<br />

auch, wie die moralische Qualität der Handlungen der Investmentobjekte, in<br />

die sie investieren, zu bewerten ist. Damit die Investoren dieses umfassende<br />

moralische Urteil fällen können, muss der moralischen Pflicht, moralkonform<br />

zu investieren (wenn investiert wird), das moralische Recht auf Transparenz<br />

in Bezug auf die beschriebenen moralischen Gehalte korrespondieren. Dieses<br />

moralische Recht lässt sich im Rahmen der integrativen Wirtschaftsethik als<br />

Wirtschaftsbürgerrecht, genauer: als rechtsstaatlich auszustattendes Informationsrecht,<br />

20 verstehen. Investoren als Wirtschaftsbürger haben ein moralisches<br />

Informationsrecht darauf zu wissen, in was sie investieren. Es muss als<br />

juridisches Recht auch einklagbar sein und bedarf insofern einer institutionellen<br />

„Rückenstütze“.<br />

Das investmentbezogene Informationsrecht als Wirtschaftsbürgerrecht<br />

bezieht sich allerdings nicht nur auf das Recht auf Transparenz in die moralische<br />

Dimension von Investments, sondern auch auf ihre finanzielle Dimensi-<br />

19<br />

20<br />

Die erste Forderung zielt auf die verschiedenen Fälle der „aktiven Moralförderung“ bzw.<br />

des „aktiven Moralverstoßes“ ab, die vom Handeln der Investoren abhängig sind; die zweite<br />

Forderung bezieht sich auf die verschiedenen Fälle der „passiven Moralförderung“ bzw. des<br />

„passiven Moralverstoßes“, die unabhängig sind vom Handeln der Investoren.<br />

Ulrich, 2008, S. 346. In Bezug auf Konsumgüter spricht Ulrich sehr deutlich von der „Verpflichtung<br />

der Produzenten zur vollständigen Deklaration der Zusammensetzung ihrer Produkte.“<br />

Ibid., S. 356.<br />

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