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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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keit unabhängig. Dies führt uns zum zweiten Fall, den wir im Rahmen unserer<br />

investmentethischen Grundsatzüberlegungen als „passive Moralförderung“<br />

bzw. „passiven Moralverstoß“ bezeichnet haben. Hier bleibt die vom<br />

Investor vollzogene Investitionshandlung kausal folgenlos auf die Handlungen<br />

der Investmentobjekte; dennoch bleibt die Investitionshandlung weiterhin<br />

moralisch beurteilungsfähig und die moralische Pflicht des Investors,<br />

moralkonform zu investieren, bleibt bestehen; denn der Investor wird durch<br />

investmentbezogene Ausschüttungen und Wertsteigerungen passiv zum<br />

Nutznießer von Handlungen der Investmentobjekte, deren Folgen und Nebenwirkungen<br />

moralkonform oder moralwidrig sind. Die moralische Beurteilung<br />

von Investitionshandlungen kann dann nicht auf ihre Folgen rekurrieren<br />

– denn die gibt es hier nicht –, sondern auf die moralisch beurteilungsfähigen<br />

Folgen und Nebenwirkungen der Handlungen der Investmentobjekte selbst.<br />

In diesem Fall können Investoren jedoch keine moralische Mitverantwortung<br />

für die Handlungsfolgen der Investmentobjekte übernehmen, denn deren<br />

Handeln wurde völlig investorenunabhängig auf andere Weise verursacht.<br />

Anleger können hier nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil sie die<br />

Handlungen der Investmentobjekte weder ermöglicht noch erleichtert noch<br />

sonst wie beeinflusst haben. Ihre moralische Verpflichtung, moralkonform zu<br />

investieren, ist davon jedoch, wie erwähnt, unabhängig. Denn wenn sie ihm<br />

Vorfeld wissen, dass beispielsweise ein Unternehmen eklatant gegen moralische<br />

Normen verstößt, dann wäre ein Investment in dieses Unternehmen<br />

moralwidrig, auch dann, wenn die Investoren durch ihre Investments die<br />

Handlungen des Unternehmens überhaupt nicht beeinflussen und für sie zur<br />

Rechenschaft gezogen werden könnten. In diesem zweiten Fall können die<br />

Investoren also weder für die Folgen ihrer Investitionshandlungen zur Verantwortung<br />

gezogen werden – denn ihre Investitionshandlungen bleiben<br />

folgenlos – noch für die Handlungen der Investmentobjekte, denn sie sind<br />

ihnen nicht zurechenbar, weil sie sie nicht beeinflusst haben.<br />

Dennoch sind die Investoren nicht frei von Verantwortung, denn ihre Investments<br />

bleiben moralisch beurteilungsfähig, beispielsweise weil sie passiv<br />

von Ausschüttungen aus einem Unternehmen profitieren, dass umweltschädigend<br />

produziert. Sie müssen daher moralische (und nicht bloß finanzielle)<br />

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