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Nachhaltiges Investieren - Universität St.Gallen

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Langzeitverantwortung zukunftsfähig um- und neugestaltet werden. Obgleich<br />

der Nachhaltigkeitsbegriff sich vollständig in Begriffen der Ethik formulieren<br />

lässt, ist es sinnvoll, ihn als eigenständigen Begriff aufrechtzuerhalten; denn<br />

das Konzept der Nachhaltigkeit ist eine normative Antwort auf die bislang<br />

einmalige historische Herausforderung der Globalisierung, die, vom Menschen<br />

verursacht, fähig ist, irreversible Folgeschäden für zukünftige Generationen<br />

zu zeitigen.<br />

Aktuelle Debatten<br />

Vor diesem Grundverständnis von Nachhaltigkeit lassen sich nun auch die<br />

aktuellen Kontroversen besser einordnen, auf die wir noch einen kurzen Blick<br />

werfen, bevor wir die Frage zu beantworten versuchen, welche Implikationen<br />

das Nachhaltigkeitskonzept auf unser Verständnis von nachhaltigen Investments<br />

hat. – Aus philosophischer Sicht wird u.a. diskutiert, inwiefern sich<br />

universell und egalitär gültige Langzeitverpflichtungen gegenüber zukünftig<br />

Lebenden nach „Verbindlichkeitsgraden abwägen lassen“, sodass „die Verbindlichkeit<br />

der Verpflichtung gegenüber zeitlich näheren Generationen bei<br />

Abwägung im Vergleich zu derjenigen gegenüber ferneren Generationen<br />

höher zu gewichten“ ist. 122 Ferner wird diskutiert, wer überhaupt der Adressat<br />

der Langzeitverpflichtung ist. In dieser Hinsicht behaupten einige Autoren,<br />

dass man nicht gegenüber der zukünftigen Menschheit oder zukünftigen<br />

Generationen moralisch verpflichtet sein könne, sondern nur gegenüber<br />

„konkreten Individuen“. 123 Darüber hinaus wird auf die kulturellen Voraussetzungen<br />

der Bestimmung und Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts<br />

reflektiert. So weist etwa Irrgang darauf hin, dass die Idee einer Zukunftsverantwortung<br />

ihrerseits die Idee voraussetze, dass „wir die Zukunft unserer<br />

eigenen Geschichte selbst gestalten können.“ Das sei aber eine europäische<br />

122<br />

123<br />

Gethmann, 2008, S. 13f., Hervorhebung durch KS.<br />

Birnbacher, 2008, S. 25. Vgl. auch <strong>St</strong>urma: „Subjekte und Adressaten von moralischen<br />

Einstellungen, Anerkennungen oder Verpflichtungen sind nicht Generationen, sondern Personen<br />

oder sie direkt repräsentierende Institutionen.“ (2008, S. 45).<br />

202

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